Sitzung: 27.04.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt,
im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag
zur Errichtung einer Folientunnelanlage
zur Salzgewinnung auf den Flurstücken 151/1 und 151/2 der Flur 1 Gemarkung
Purkshof nach § 35 (1) BauGB zuzustimmen, wenn die Prüfung durch den Landkreis
Rostock als Untere Bauaufsichtsbehörde bestätigt, dass es sich um ein
privilegiertes Vorhaben nach § 35 (1) BauGB handelt und dem bestehenden
Landwirtschaftsbetrieb zugeordnet werden kann.
Die Gemeinde Rövershagen lehnt das beantragte
Vorhaben nach § 35 (2) BauGB ab, wenn die Prüfung ergibt, dass es sich nicht um
ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 (1) BauGB handelt.
Bei einer Beurteilung nach § 35 (2) BauGB
widerspricht das beantragte Vorhaben nach § 35 (2) BauGB dem
Flächennutzungsplan als öffentlichem Belang.