Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt, im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, dem Bauantrag zur  Errichtung einer Folientunnelanlage zur Salzgewinnung auf den Flurstücken 151/1 und 151/2 der Flur 1 Gemarkung Purkshof nach § 35 (1) BauGB zuzustimmen, wenn die Prüfung durch den Landkreis Rostock als Untere Bauaufsichtsbehörde bestätigt, dass es sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 (1) BauGB handelt und dem bestehenden Landwirtschaftsbetrieb zugeordnet werden kann.

Die Gemeinde Rövershagen lehnt das beantragte Vorhaben nach § 35 (2) BauGB ab, wenn die Prüfung ergibt, dass es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des § 35 (1) BauGB handelt.

Bei einer Beurteilung nach § 35 (2) BauGB widerspricht das beantragte Vorhaben nach § 35 (2) BauGB dem Flächennutzungsplan als öffentlichem Belang.