Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt der Übertragung der Flächen für den Radweg entlang der Kreisstraße DBR 42 im Rahmen der Umwidmung der Kreisstraße DBR 42 zur Gemeindestraße in das Eigentum der Gemeinde Bentwisch zu.

Die dem Landkreis Rostock bereits entstandenen Grunderwerbskosten werden durch die Gemeinde Bentwisch erstattet. Der noch ausstehende Grunderwerb wird durch die Gemeinde Bentwisch fortgeführt.

Die Finanzierung der Grunderwerbskosten (Erstattungsbetrag und noch anfallende Kosten) in Höhe von insgesamt ca. 8.500,00 € erfolgt aus den zur Verfügung stehenden liquiden Mitteln der Gemeinde.