Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dem 1. Nachtrag zur bereits erteilten Baugenehmigung zur Erweiterung des Lageranbaus einschließlich Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes hinsichtlich Überbauung der Baugrenze um 2,57 m  mit Teilen des Wertstoffsteges inkl. Vordach auf den Flurstücken 17/3, 17/4,  15/6, 15/3 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelsdorf sowie Flurstück 47/18, 49/15 und 49/17 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch aus bauplanungsrechtlicher Sicht hinsichtlich der Befreiung nach § 31 (2) BauGB und damit dem Bauantrag an sich nach § 30 BauGB zuzustimmen.

Die Überschreitung der Baugrenzen erfolgt nur mit untergeordneten Gebäudeteilen, die Grundzüge der Planung werden nicht berührt. Die Abweichung ist städtebaulich vertretbar und auch unter Würdigung der nachbarlichen Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.