Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt, dass die Nutzung des Gemeindezentrums für Privatpersonen noch bis zum 31.12.2015 gestattet wird.

 

Der Mietzins für die Nutzung der Räumlichkeiten mit Teeküche und Sanitärräumen wird wie folgt angepasst:

 

 

 

§2 Zahlungspflicht des Mieters

 

1) Der Mietzins beträgt:

a) für Privatpersonen und gemeinnützige Vereine            bis zu 12 h                       100,00 €

                                                                                  mehr als 12 h bis zu 24 h                          200,00 €

 

b) für die Kameradinnen und Kameraden der FFW               kostenfreie Nutzung.

 

Sonstige Nutzungen sind auf Antrag möglich.

 

Die Bürgermeisterin und mit dessen Vollmacht der Gemeindearbeiter übergibt das Mietobjekt und ist zuständig für die Übergabe der Räumlichkeiten, Schlüsselübergabe und Nutzungsabnahme.

 

Die Gültigkeit des neuen Mietvertrages erfolgt ab 13.04.2015.