Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den folgenden Beschluss zur Bestätigung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 17 „Sportanlage mit Feuerwehrkampfbahn“, östlich des Sportplatzgeländes und westlich des Wohngebietes „Hasenheide“:

 

1.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Sportanlage mit Feuerwehrkampfbahn“, östlich des Sportplatzgeländes und westlich des Wohngebietes „Hasenheide“ wird in der vorliegenden Fassung als weitere Arbeitsgrundlage bestätigt.

 

2.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

3.

Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Sportanlage mit Feuerwehrkampfbahn“ ist nach § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit im Amt Rostocker Heide auszulegen.