Sitzung: 08.04.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt den
folgenden Beschluss zur Bestätigung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes Nr. 17
„Sportanlage mit Feuerwehrkampfbahn“, östlich des Sportplatzgeländes und
westlich des Wohngebietes „Hasenheide“:
1. |
Der Vorentwurf
des Bebauungsplans Nr. 17 „Sportanlage mit Feuerwehrkampfbahn“, östlich des
Sportplatzgeländes und westlich des Wohngebietes „Hasenheide“ wird in der
vorliegenden Fassung als weitere Arbeitsgrundlage bestätigt. |
2. |
Die Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die
Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur
Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und
Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern. |
3. |
Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 17 „Sportanlage mit
Feuerwehrkampfbahn“ ist nach § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung
der Öffentlichkeit im Amt Rostocker Heide auszulegen. |