Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage:

- Neubau eines Bürogebäudes auf dem Flurstück 56/25 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch

- Kann von der vorgegebenen Baugrenze entsprechend des Bebauungsplanes abgewichen werden?

aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30 in Verbindung mit § 31 (2) BauGB zu.

Die Durchführung des B-Planes würde im konkreten Fall gem. § 31 Abs. 2 zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte führen.

Die Abweichung von den Festsetzungen des B-Plans ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar.

Die Gemeinde stimmt der Voranfrage auch aus Gründen der Gleichbehandlung zu.

Im Geltungsbereich des B-Planes sind bereits mehrfach Befreiung hinsichtlich der  Überschreitung der Baugrenze erteilt worden.