Sitzung: 08.04.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
der Voranfrage:
- Neubau eines Bürogebäudes auf dem Flurstück
56/25 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch
- Kann von der vorgegebenen Baugrenze
entsprechend des Bebauungsplanes abgewichen werden?
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 30 in
Verbindung mit § 31 (2) BauGB zu.
Die Durchführung des B-Planes würde im
konkreten Fall gem. § 31 Abs. 2 zu einer offenbar nicht beabsichtigten Härte
führen.
Die Abweichung von den Festsetzungen des
B-Plans ist auch unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen
Belangen vereinbar.
Die Gemeinde stimmt der Voranfrage auch aus
Gründen der Gleichbehandlung zu.
Im Geltungsbereich des B-Planes sind bereits mehrfach Befreiung hinsichtlich der Überschreitung der Baugrenze erteilt worden.