Sitzung: 16.03.2015 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung von 5
freistehenden Einfamilienhäusern gemäß beiliegendem Lageplan auf den
Flurstücken 70/5 und 70/6 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen der Bebauung der
Baugrundstücke 1 und 2 auf dem Flurstück 70/6 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen
aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ab.
Eine Bebauung dieser 5 geplanten Baugrundstücke
würde eine Ausuferung in den unbeplanten und unbebauten Außenbereich nach sich
ziehen, widerspricht dem Flächennutzungsplan als öffentlichen Belang nach § 35
(3) BauGB und geht über die Möglichkeit der Bebauung nach § 35 (2) BauGB – Einzelfall - hinaus.