Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung von 5 freistehenden Einfamilienhäusern gemäß beiliegendem Lageplan auf den Flurstücken 70/5 und 70/6 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen der Bebauung der Baugrundstücke 1 und 2 auf dem Flurstück 70/6 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB ab.

 

Eine Bebauung dieser 5 geplanten Baugrundstücke würde eine Ausuferung in den unbeplanten und unbebauten Außenbereich nach sich ziehen, widerspricht dem Flächennutzungsplan als öffentlichen Belang nach § 35 (3) BauGB und geht über die Möglichkeit der Bebauung nach § 35 (2) BauGB  – Einzelfall - hinaus.