Sitzung: 16.03.2015 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
die Voranfrage zur Errichtung von einem Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen
und einer eingeschossigen Garage auf dem Flurstück 85 der Flur 2 Gemarkung
Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.
Das Vorhaben widerspricht gem. § 35 (3) BauGB dem Flächennutzungsplan als öffentlichem Belang und stellt eine Erweiterung des Außenbereichssplitters auf dem Territorium der Gemeinde Mönchhagen dar.