Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Errichtung von einem Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen und einer eingeschossigen Garage auf dem Flurstück 85 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.

Das Vorhaben widerspricht gem. § 35 (3) BauGB dem Flächennutzungsplan als öffentlichem Belang und stellt eine Erweiterung des Außenbereichssplitters auf dem Territorium der Gemeinde Mönchhagen dar.