Sitzung: 16.03.2015 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
den folgenden Satzungsbeschluss über die
Satzung über die Klarstellung und Ergänzung
des östlichen Teilbereichs des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Mönchhagen
beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zur Gemarkungsgrenze
(Oberdorf)
1. Die zum Entwurf der Klarstellungs- und
Ergänzungssatzung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Mönchhagen mit
folgendem Ergebnis geprüft:
Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise
aus den Stellungnahmen von (siehe Anlage zum Beschluss):
1.
Landesamt für zentrale
Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und
Katastrophenschutz MV
2. Landesamt für Kultur und Denkmalpflege - Archäologie und
Denkmalpflege - Mecklenburg-Vorpommern
- Staatliches Amt für
Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU
MM)
4. Landkreis Rostock
5. Wasser und Bodenverband „Untere
Warnow-Küste“
7. EURAWASSER
NORD GmbH
8. Warnow-Wasser-
und Abwasserverband
9. E.DIS
AG
11. HanseWerk
AG
14. Eisenbahn-Bundesamt
15. Deutsche
Bahn AG
Teilweise berücksichtigt wird die
Stellungnahmen von:
5. Landkreis
Rostock
Die Zustimmung zur Planung ohne weiter Hinweise
enthielten die Stellungnahmen von:
4. Landesamt
für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern
10. GDMcom
mbH
12. Deutsche
Telekom Technik GmbH
13. Kabel Deutschland
Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während
der öffentlichen Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 04.12.2014 bis zum
05.01.2015 nicht eingegangen.
2. Das
Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.
Die Anlage bestehend aus 20 Blatt/20 Seiten ist
Bestandteil dieses Beschlusses.
3. Das
Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren
Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe
anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen.
Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen.
4. Aufgrund
des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), beschließt die Gemeindevertretung die
Klarstellung und Ergänzung des östlichen Teilbereichs des im Zusammenhang
bebauten Ortsteils Mönchhagen der Gemeinde Mönchhagen beginnend an der
Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zur Gemarkungsgrenze (Oberdorf), bestehend
aus dem Satzungstext und der Karte, als Satzung.
5. Die
Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird gebilligt.
6. Das
Amt Rostocker Heide wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu
machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der
Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt und über den
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.