Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt den folgenden Satzungsbeschluss über die  

 

Satzung über die Klarstellung und Ergänzung des östlichen Teilbereichs des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Mönchhagen beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zur Gemarkungsgrenze (Oberdorf)

 

1. Die zum Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung Mönchhagen mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

Berücksichtigt werden Anregungen und Hinweise aus den Stellungnahmen von (siehe Anlage zum Beschluss):

 

1.                   Landesamt für zentrale Aufgaben und Technik der Polizei, Brand- und

      Katastrophenschutz MV

               

     2.       Landesamt für Kultur und Denkmalpflege - Archäologie und Denkmalpflege - Mecklenburg-Vorpommern

               

  1. Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg (StALU

            MM)

               

     4.       Landkreis Rostock

               

    5.        Wasser und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“

               

7.            EURAWASSER NORD GmbH 

 

8.            Warnow-Wasser- und Abwasserverband

               

9.            E.DIS AG

               

11.          HanseWerk AG

               

14.          Eisenbahn-Bundesamt

               

15.          Deutsche Bahn AG

 

Teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahmen von:

 

5.            Landkreis Rostock

 

Die Zustimmung zur Planung ohne weiter Hinweise enthielten die Stellungnahmen von:

 

4.            Landesamt für innere Verwaltung Mecklenburg-Vorpommern

               

10.          GDMcom mbH

               

12.          Deutsche Telekom Technik GmbH

                13.          Kabel Deutschland

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs in der Zeit vom 04.12.2014 bis zum 05.01.2015 nicht eingegangen.

 

2.            Das Ergebnis der Abwägung ist dem Beschluss als Anlage beigefügt.

Die Anlage bestehend aus 20 Blatt/20 Seiten ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.            Das Amt Rostocker Heide  wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die Anregungen in ihren Stellungnahmen gegeben haben, von diesem Ergebnis unter Angabe der Gründe anhand von Auszügen aus der Anlage zu diesem Beschluss in Kenntnis zu setzen. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind zu dem Vorgang zu nehmen. 

 

4.            Aufgrund des § 34 Abs. 4 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20. November 2014 (BGBl. I S. 1748), beschließt die Gemeindevertretung die Klarstellung und Ergänzung des östlichen Teilbereichs des im Zusammenhang bebauten Ortsteils Mönchhagen der Gemeinde Mönchhagen beginnend an der Bahnstrecke Rostock-Stralsund bis zur Gemarkungsgrenze (Oberdorf), bestehend aus dem Satzungstext und der Karte, als Satzung. 

 

5.            Die Begründung zur Klarstellungs- und Ergänzungssatzung wird gebilligt.

 

6.            Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, diesen Beschluss ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo die Satzung mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.