Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Amtsausschuss des Amtes Rostocker Heide beschließt, dass der Vertrag zur Vermögenseigenschadenversicherung (Nr.: V 402068114) mit der OKV angepasst wird.

Folgende Vertragsänderungen sind zum 01.07.2015  mit dem Versicherer (OKV) abzuschließen:

Die Versicherungssumme wird auf 150.000 EUR festgesetzt.

Eine Meldefrist von 6 Jahren wird vereinbart.

 

Der Amtsvorsteher wird bevollmächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

 

Die Finanzierung der Jahresprämie erfolgt im Haushaltsjahr 2015 aus liquiden Mitteln des Amtes Rostocker Heide, soweit keine Einsparungen auf anderen Produktsachkonten des Amtes zur Deckung herangezogen werden können. Für die kommenden Haushaltsjahre ist der Aufwand für die geänderte Vermögenseigenschadenversicherung in entsprechender Höhe einzustellen.