Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Blankenhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag – Erneuerung Dachkonstruktion / Instandsetzung eines Nebengebäudes auf dem Flurstück 93/1 der Flur 1 Gemarkung Mandelshagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu.

Durch das geplante Vorhaben ist keine stärkere Belastung oder Bebauung des Außenbereiches zu erwarten, da das Nebengebäude bereits vorhanden ist.

Aus der Erneuerung der Wände und der Dachkonstruktion, sowie der Änderung des inneren Grundrisses lässt sich keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange, konkret des Flächennutzungsplanes ableiten, zumal gemäß den Antragsunterlagen keine Nutzungsänderung beantragt wird.