Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die in der Anlage befindliche Hallenordnung für die Sporthalle in der Schulstraße 7 in Rövershagen. Die Kurzfassung der Hallenordnung wird in der Sporthalle ausgehängt. Die lange Variante wird als Anlage an die Mietverträge beigefügt.

 

HALLENORDNUNG SPORTHALLE RÖVERSHAGEN

1.   Nutzungszeiten

1.1   Für die Benutzung der Sporthalle wird jährlich ein Benutzungsplan aufgestellt. Die Halle wird vorwiegend durch die Regionale Schule und Gymnasium Rövershagen, die Grundschule „De Likedeeler“ Rövershagen und den SV 47 Rövershagen genutzt.

 

1.2 Die Sporthalle sowie alle dazugehörigen Nebenräume stehen den Nutzern nur an den

      zugewiesenen Zeiten zur Verfügung. Die Benutzungszeiten bestimmen sich nach

      näherer Maßgabe einer Nutzungsvereinbarung. Die Halle darf nicht vor der in dieser

      Erlaubnis genannten Zeit betreten werden und muss bis zum Ende der angegebenen

      Zeit verlassen sein.

      Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde Rövershagen.

 

1.3 Der Sportbetrieb endet um 22.00 Uhr. Die Halle und die Nebenräume müssen bis

      22.30 Uhr geräumt sein.                                       

 

2.   Nutzergruppen

2.1 Die Sporthalle wird nur den Nutzern zur Benutzung überlassen, die sich schriftlich verpflichten, diese Hallenordnung als verbindlich anzusehen.

 

2.2 Die Gruppe soll aus mindestens 6 Teilnehmern, einschließlich Lehrer / Übungsleiter bestehen.

       Klassen ohne Lehrer bzw. Gruppen ohne Übungsleiter können die Sporthallen auch zu den zugewiesenen Zeiten nicht benutzen. Der Hallenwart ist angewiesen, in diesen Fällen die Halle zu schließen.

 

2.3 Das Betreten der Sporthalle ist nur mit dem verantwortlichen Lehrer / Übungsleiter  gestattet. Dieser betritt als erster die Sporthalle und darf sie als letzter erst verlassen, nachdem er sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Halle sowie der Einrichtungsgegenstände überzeugt hat (vgl. 5.1).

 

2.4  Schlüssel sind personengebunden. Jegliche Weitergabe von Schlüsseln ist untersagt.

       Der Nutzer bestätigt den Empfang des Schlüssels, übernimmt die Haftung für den

       Gebrauch des erhaltenen    Schlüssels und trägt die Folgen, die sich aus dem einem

       Verlust der Schlüssel ergeben.

 

2.5 Das Betreten der Sporthalle mit Tieren ist nicht gestattet.

 

3.    Technische Einrichtungen

3.1 Licht-, Beschallungsanlage sowie Tribüneneinrichtungen dürfen nur vom Hallenwart/ Lehrer/ Übungsleiter bedient werden. Die Heizungsanlage darf nur vom Hausmeister/Hallenwart bedient werden. Bei Großveranstaltungen sind mit Rücksprache des Hallenwartes / Hausmeisters abweichende Regelungen möglich.

 

3.2 Mitgebrachte Tonanlagen müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein, wenn sie am Stromnetz der Halle betrieben werden.

 

3.3  Bei geschlossenen Trennwänden ist der Durchgang von dem einem zum anderen Spielfeld untersagt. Der Aufbau von Toren vor den Trennwänden sowie Ballschüsse auf die Trennwände sind verboten.

 

3.4  Werden die elektrischen Tore vom Regieraum bedient, muss zwingend darauf geachtet werden, dass sich im Bereich der Tore keine Personen aufhalten.

 

3.5  Sportgeräte etc. dürfen nicht ohne Zustimmung der Gemeinde aus der Halle entfernt bzw. in die Halle gebracht werden.

 

4.   Verhalten in der Halle

4.1 Alle Hallenbenutzer sind verpflichtet, eventuell anfallenden Abfall in die aufgestellten Behälter zu werfen. Der Lehrer/ Übungsleiter hat sich nach Ende der Nutzungszeit zu überzeugen, dass kein Abfall in den Räumen herumliegt.

 

4.2  Die Spielfläche darf nur mit Hallenturnschuhen mit abriebfester Sohle oder ohne Schuhe betreten werden. Die Schuhe werden grundsätzlich im Umkleideraum gewechselt. Schuhe, die im Freien getragen werden, dürfen nicht auf der Spielfläche benutzt werden. Der Lehrer/ Übungsleiter hat dies zu überprüfen.

 

4.3  Rauchen und Alkoholgenuss sind in der gesamten Sporthalle untersagt. Bei kulturellen und anderen Veranstaltungen wird eine entsprechend gesonderte Nutzungsvereinbarung geschlossen.

 

4.4  Das Verabreichen und der Verzehr von Speisen und Getränken auf der Spielfläche ist nicht gestattet.   Es gilt ein generelles Verbot von Glasflaschen in der Sporthalle.

 

4.5  Das Betreten bzw. der Aufenthalt im Geräteraum der Sporthalle ist nur unter Aufsicht bzw. nach Anweisung durch den Lehrer/Übungsleiter gestattet.

Die Lehrer/ Übungsleiter sind für die ordnungsgemäße Platzierung und Lagerung sämtlicher Sportgeräte an den dafür vorhergesehenen Stellplätzen verantwortlich.

 

4.6  Zuschauer und nicht am Sport teilnehmende Schüler betreten die Sporthalle nur durch den dafür vorgesehenen Eingang. Das Überqueren der Spielfläche ist für diese Personen untersagt.

 

4.7  Für abhanden gekommene Wertsachen oder Bekleidungsstücke wird keine Haftung

übernommen.

 

4.8  Nach Beendigung des Sportunterrichts bzw. Trainings überzeugen sich die Lehrer/ Übungsleiter davon, dass die gesamte Sporthalle in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand ist (Fenster und Türen geschlossen, Licht ausgeschaltet).

 

4.9  Bei Veranstaltungen hat sich der Veranstalter nach Ende der Veranstaltung vom  ordnungsgemäßen Zustand der Sporthalle zu überzeugen.

 

4.10 Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten.

 

5.   Schäden

5.1 Schäden sowie Unregelmäßigkeiten sind dem Hallenwart / Hausmeister sofort mitzuteilen und in das ausliegende Hallenbuch mit Datum, Uhrzeit und Namen des Meldenden einzutragen.

 

5.2 Für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden wird der Verursacher, bei nicht bekanntem   Verursacher der jeweilige Nutzer, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht.

 

6.    Verstoß gegen die Hallenordnung

6.1  Der Hallenwart/Hausmeister übt das Hausrecht im Auftrag der Gemeinde Rövershagen aus. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.

 

6.2  Bei Verstößen gegen diese Ordnung ist der Hallenwart / Hausmeister berechtigt,

einzelne Personen, eventuell auch die ganze Gruppe, aus der Halle zu weisen.

 

6.3  Bei wiederholten Verstößen kann eine Gruppe durch die Gemeinde Rövershagen von der Benutzung der Halle ausgeschlossen werden.

 

7.    Inkrafttreten

7.1  Diese Hallenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 

 

 

Bürgermeisterin

Gemeinde Rövershagen