Sitzung: 16.02.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die in der Anlage
befindliche Hallenordnung für die Sporthalle in der Schulstraße 7 in Rövershagen.
Die Kurzfassung der Hallenordnung wird in der Sporthalle ausgehängt. Die lange
Variante wird als Anlage an die Mietverträge beigefügt.
HALLENORDNUNG SPORTHALLE RÖVERSHAGEN
1. Nutzungszeiten
1.1 Für die Benutzung der Sporthalle wird jährlich ein Benutzungsplan aufgestellt. Die Halle wird vorwiegend durch die Regionale Schule und Gymnasium Rövershagen, die Grundschule „De Likedeeler“ Rövershagen und den SV 47 Rövershagen genutzt.
1.2 Die
Sporthalle sowie alle dazugehörigen Nebenräume stehen den Nutzern nur an den
zugewiesenen Zeiten zur Verfügung. Die Benutzungszeiten bestimmen sich nach
näherer Maßgabe einer Nutzungsvereinbarung. Die Halle darf nicht vor der in dieser
Erlaubnis genannten Zeit betreten werden und muss bis zum Ende der angegebenen
Zeit verlassen sein.
Abweichungen bedürfen der Zustimmung der Gemeinde Rövershagen.
1.3 Der Sportbetrieb endet um 22.00 Uhr. Die Halle und die
Nebenräume müssen bis
22.30 Uhr geräumt sein.
2. Nutzergruppen
2.1 Die Sporthalle wird nur den Nutzern zur Benutzung überlassen, die sich schriftlich verpflichten, diese Hallenordnung als verbindlich anzusehen.
2.2 Die
Gruppe soll aus mindestens 6 Teilnehmern, einschließlich Lehrer / Übungsleiter
bestehen.
Klassen ohne Lehrer bzw. Gruppen ohne Übungsleiter können die Sporthallen auch zu den zugewiesenen Zeiten nicht benutzen. Der Hallenwart ist angewiesen, in diesen Fällen die Halle zu schließen.
2.3 Das
Betreten der Sporthalle ist nur mit dem verantwortlichen Lehrer /
Übungsleiter gestattet. Dieser betritt
als erster die Sporthalle und darf sie als letzter erst verlassen, nachdem er
sich vom ordnungsgemäßen Zustand der Halle sowie der Einrichtungsgegenstände
überzeugt hat (vgl. 5.1).
2.4 Schlüssel sind personengebunden. Jegliche
Weitergabe von Schlüsseln ist untersagt.
Der Nutzer bestätigt den Empfang des Schlüssels, übernimmt die Haftung für den
Gebrauch des erhaltenen Schlüssels und trägt die Folgen, die sich aus dem einem
Verlust der Schlüssel ergeben.
2.5 Das Betreten der Sporthalle mit Tieren ist nicht
gestattet.
3. Technische Einrichtungen
3.1 Licht-, Beschallungsanlage sowie Tribüneneinrichtungen dürfen nur vom Hallenwart/ Lehrer/ Übungsleiter bedient werden. Die Heizungsanlage darf nur vom Hausmeister/Hallenwart bedient werden. Bei Großveranstaltungen sind mit Rücksprache des Hallenwartes / Hausmeisters abweichende Regelungen möglich.
3.2
Mitgebrachte Tonanlagen müssen in technisch einwandfreiem Zustand sein, wenn
sie am Stromnetz der Halle betrieben werden.
3.3 Bei geschlossenen Trennwänden ist der
Durchgang von dem einem zum anderen Spielfeld untersagt. Der Aufbau von Toren
vor den Trennwänden sowie Ballschüsse auf die Trennwände sind verboten.
3.4 Werden die elektrischen Tore vom Regieraum
bedient, muss zwingend darauf geachtet werden, dass sich im Bereich der Tore
keine Personen aufhalten.
3.5 Sportgeräte etc. dürfen nicht ohne Zustimmung
der Gemeinde aus der Halle entfernt bzw. in die Halle gebracht werden.
4. Verhalten in der Halle
4.1 Alle Hallenbenutzer sind verpflichtet, eventuell anfallenden Abfall in die aufgestellten Behälter zu werfen. Der Lehrer/ Übungsleiter hat sich nach Ende der Nutzungszeit zu überzeugen, dass kein Abfall in den Räumen herumliegt.
4.2 Die Spielfläche darf nur mit
Hallenturnschuhen mit abriebfester Sohle oder ohne Schuhe betreten werden. Die
Schuhe werden grundsätzlich im Umkleideraum gewechselt. Schuhe, die im Freien
getragen werden, dürfen nicht auf der Spielfläche benutzt werden. Der Lehrer/
Übungsleiter hat dies zu überprüfen.
4.3 Rauchen und Alkoholgenuss sind in der
gesamten Sporthalle untersagt. Bei kulturellen und anderen Veranstaltungen wird
eine entsprechend gesonderte Nutzungsvereinbarung geschlossen.
4.4 Das Verabreichen und der Verzehr von Speisen
und Getränken auf der Spielfläche ist nicht gestattet. Es gilt ein generelles Verbot von
Glasflaschen in der Sporthalle.
4.5 Das Betreten bzw. der Aufenthalt im
Geräteraum der Sporthalle ist nur unter Aufsicht bzw. nach Anweisung durch den
Lehrer/Übungsleiter gestattet.
Die Lehrer/ Übungsleiter sind für die ordnungsgemäße Platzierung und Lagerung sämtlicher Sportgeräte an den dafür vorhergesehenen Stellplätzen verantwortlich.
4.6 Zuschauer und nicht am Sport teilnehmende
Schüler betreten die Sporthalle nur durch den dafür vorgesehenen Eingang. Das
Überqueren der Spielfläche ist für diese Personen untersagt.
4.7 Für abhanden
gekommene Wertsachen oder Bekleidungsstücke wird keine Haftung
übernommen.
4.8 Nach Beendigung des Sportunterrichts bzw.
Trainings überzeugen sich die Lehrer/ Übungsleiter davon, dass die gesamte
Sporthalle in einem ordnungsgemäßen und sauberen Zustand ist (Fenster und Türen
geschlossen, Licht ausgeschaltet).
4.9 Bei Veranstaltungen hat sich der Veranstalter
nach Ende der Veranstaltung vom
ordnungsgemäßen Zustand der Sporthalle zu überzeugen.
4.10 Flucht- und Rettungswege sind stets freizuhalten.
5. Schäden
5.1 Schäden sowie Unregelmäßigkeiten sind dem Hallenwart / Hausmeister sofort mitzuteilen und in das ausliegende Hallenbuch mit Datum, Uhrzeit und Namen des Meldenden einzutragen.
5.2 Für grob
fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden wird der Verursacher, bei nicht
bekanntem Verursacher der jeweilige
Nutzer, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht.
6. Verstoß gegen die Hallenordnung
6.1 Der Hallenwart/Hausmeister übt das Hausrecht im Auftrag der Gemeinde Rövershagen aus. Seinen Anweisungen ist Folge zu leisten.
6.2 Bei Verstößen
gegen diese Ordnung ist der Hallenwart / Hausmeister berechtigt,
einzelne Personen, eventuell auch die ganze Gruppe, aus der Halle zu weisen.
6.3 Bei wiederholten Verstößen kann eine Gruppe
durch die Gemeinde Rövershagen von der Benutzung der Halle ausgeschlossen
werden.
7. Inkrafttreten
7.1 Diese Hallenordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.
Bürgermeisterin
Gemeinde Rövershagen