Sitzung: 16.02.2015 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den Mietzins hinsichtlich
der Nutzung der Räumlichkeiten des Familien-Freizeit-Zentrums mit Küche und sanitären Räume wie folgt anzupassen:
§2 Zahlungspflicht des Mieters
1) Der Mietzins beträgt:
a) für gemeinnützige Vereine der Gemeinde Rövershagen 50,00 €
(mehr als 3 h bis zu 24 h)
b) für sonstige Personen (mehr als 3 h bis zu 24 h) 100,00 €
c) bis zu 3 Stunden – pro angefangene Stunde 10,00 €
Sonstige Nutzungen sind auf Antrag möglich.
Der Bürgermeister und mit dessen Vollmacht der Koordinator des
Familien-Freizeit-Zentrums übergibt das Mietobjekt und ist zuständig für die
Übergabe der Räumlichkeiten, Schlüsselübergabe und Nutzungsabnahme.
Die Gültigkeit des neuen Mietvertrages erfolgt ab 01.03.2015.