Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den Mietzins hinsichtlich der Nutzung der Räumlichkeiten des Familien-Freizeit-Zentrums mit Küche  und sanitären Räume wie folgt anzupassen:

 

§2 Zahlungspflicht des Mieters

 

1) Der Mietzins beträgt:

a) für gemeinnützige Vereine der Gemeinde Rövershagen                                      50,00 €

    (mehr als 3 h bis zu 24 h)

 

b) für sonstige Personen (mehr als 3 h bis zu 24 h)                                                 100,00 €

 

c) bis zu 3 Stunden – pro angefangene Stunde                                                10,00 €

 

Sonstige Nutzungen sind auf Antrag möglich.

 

Der Bürgermeister und mit dessen Vollmacht der Koordinator des Familien-Freizeit-Zentrums übergibt das Mietobjekt und ist zuständig für die Übergabe der Räumlichkeiten, Schlüsselübergabe und Nutzungsabnahme.

 

Die Gültigkeit des neuen Mietvertrages erfolgt ab 01.03.2015.