Sitzung: 12.02.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt zur
2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1
„Hanse-Fachmarkt-Zentrum“ westlich der
B105/Ortsumgehung und nördlich Neu Bartelsdorf den folgenden Aufstellungs-,
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss:
1. |
Der Bebauungsplan Nr. 1 der
Gemeinde Bentwisch soll im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert
werden. Planungsziel
ist die Änderung von überbaubaren Grundstücksflächen sowie von
Stellplatzflächen im Bereich der im Südosten des Plangebietes festgesetzten
Fläche für Gastronomie. |
2. |
Der
Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1 und die Begründung dazu,
werden in der vorliegenden Fassung gebilligt. |
3. |
Die
Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz
2 öffentlich auszulegen. |
4. |
Die
von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange sind nach § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind
sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen. |