Sitzung: 12.02.2015 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB ,
die Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 6/25
der Flur 1 Gemarkung Harmstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2)
BauGB abzulehnen.
Das geplante Vorhaben widerspricht dem
satzungsrechtlichen Planungswillen der Gemeinde sowohl hinsichtlich der
bestehenden Innenbereichssatzung als auch dem Flächennutzungsplan, der den
größten Teil des Grundstückes als Fläche für Landwirtschaft und als Fläche für
Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur
Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
ausweist.
Die Bebauung außerhalb der Innenbereichssatzung
würde eine Ausuferung in den unbeplanten Außenbereich mit beispielgebender
Vorbildwirkung nach sich ziehen.