Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB , die Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 6/25 der Flur 1 Gemarkung Harmstorf aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB abzulehnen.

Das geplante Vorhaben widerspricht dem satzungsrechtlichen Planungswillen der Gemeinde sowohl hinsichtlich der bestehenden Innenbereichssatzung als auch dem Flächennutzungsplan, der den größten Teil des Grundstückes als Fläche für Landwirtschaft und als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege  und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft  ausweist.

Die Bebauung außerhalb der Innenbereichssatzung würde eine Ausuferung in den unbeplanten Außenbereich mit beispielgebender Vorbildwirkung nach sich ziehen.