Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3.1 "Am Dorfpark" hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Höhe des Fertigfußbodens von 0,50 m über Bezugshöhe auf 0,695 m über Bezugshöhe auf dem Flurstück 60/29 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen gem. § 31 BauGB und damit dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport nach § 30 BauGB zu.

Der ablehnende Beschluss VBE/935/084/2014/GMÖ zum gleichlautenden Antrag wird aufgehoben.

 

und

 

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt weiterhin, auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung, einer Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes 3.1 „Am Dorfpark“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Höhe des FFB in Vergleichsfällen nur bis zum Höchstmaß von 0,50 m über dem gewachsenen Geländeniveau zuzustimmen.

Damit wird am konkreten Standort des Wohngebäudes und unter dem Aspekt der vorgefundenen Geländehöhen eine Höhe des FFB bis zu 0,50 m und damit entsprechend den Vorgaben des B-Planes möglich.

Die Bauherren sind damit den Grundstückseigentümern gleichgestellt, deren Gelände zum Bezugspunkt höhengleich liegen.