Sitzung: 26.01.2015 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt dem
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3.1 "Am
Dorfpark" hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Höhe des
Fertigfußbodens von 0,50 m über Bezugshöhe auf 0,695 m über Bezugshöhe auf dem
Flurstück 60/29 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen gem. § 31 BauGB und damit dem
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport nach § 30
BauGB zu.
Der ablehnende Beschluss VBE/935/084/2014/GMÖ
zum gleichlautenden Antrag wird aufgehoben.
und
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
weiterhin, auch unter dem Aspekt der Gleichbehandlung, einer Befreiung von den
Festsetzungen des B-Planes 3.1 „Am Dorfpark“ hinsichtlich der Überschreitung
der zulässigen Höhe des FFB in Vergleichsfällen nur bis zum Höchstmaß von 0,50
m über dem gewachsenen Geländeniveau zuzustimmen.
Damit wird am konkreten Standort des
Wohngebäudes und unter dem Aspekt der vorgefundenen Geländehöhen eine Höhe des
FFB bis zu 0,50 m und damit entsprechend den Vorgaben des B-Planes möglich.
Die Bauherren sind damit den
Grundstückseigentümern gleichgestellt, deren Gelände zum Bezugspunkt
höhengleich liegen.