Sitzung: 26.01.2015 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere
Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, dem Bauantrag zur Errichtung von 88
Folientunneln auf den Flurstücken 60/31, 59/1, 59/7, 58/4 und 58/6 der Flur 2
Gemarkung Mönchhagen befristet bis zum 31.07.2015 aus bauplanungsrechtlicher
Sicht nach § 30 in Verbindung mit § 31 BauGB und für die Flächen im
Außenbereich nach § 35 (1) BauGB sowie der Errichtung von 176 Folientunnel auf
den Flurstücken 125/2, 126/5, 127/3, 128/3, 129, 130, 131 der Flur 1 Gemarkung
Häschendorf befristet bis zum 31.08.2016 aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach
§ 35 (1) BauGB nur unter den folgenden
Voraussetzungen zu.
Da die Folientunnel an beiden Standorten unmittelbar an die vorhandene
Wohnbebauung angrenzen und bereits aus der vergangenen Nutzungsperiode Beschwerden der Anlieger hinsichtlich
Lärmbelästigungen durch Wind- und Regengeräusche an die Gemeinde herangetragen
wurden, fordert die Gemeinde Mönchhagen den Landkreis Rostock auf, vom
Bauherren ein Lärmschutzgutachten abzufordern, der den Mindestabstand der
Folientunnel zur Wohnbebauung unter Einhaltung der Vorgaben der TA-Lärm definiert.
Die Gemeinde Mönchhagen fordert zum Schutz Ihrer Bürger jedoch die Einhaltung eines Abstandes von
mindestens 50 m zwischen Folientunnel und Wohnbebauung.
Die Befreiung von den Festsetzungen des
B-Planes begründet sich in der Besonderheit, dass das B-Plangebiet Nr. 3.2
Gewerbegebiet noch nicht erschlossen ist und somit ein Vorhaben gemäß den
Festsetzungen des B-Planes noch nicht realisiert werden kann.