Sitzung: 15.01.2015 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 1, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande
beschließt gem. § 45 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern die
Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 laut Anlage.
Haushaltssatzung
der Gemeinde Gelbensande 2015
Aufgrund der §§ 45 ff. Kommunalverfassung des Landes
Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde
Gelbensande vom 15.01.2015 folgende Haushaltssatzung erlassen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der
ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
1.509.200,00
€ 1.509.200,00 € 0,00 €
|
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf der Saldo
der außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf
|
0,00 € 0,00 € 0,00 € |
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der
Rücklagen auf die
Einstellung in Rücklagen auf die
Entnahmen aus Rücklagen auf das
Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf |
0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
|
2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
|
1.348.200,00 € 1.285.200,00 € 63.100,00 € |
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die
außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf
|
0,00 € 0,00 € 0,00 € |
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen auf Investitionstätigkeit auf
|
46.600,00 € 47.000,00 € -400,00 € |
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
festgesetzt.
|
0 € 62.600,00 € -62.600,00 €
|
§ 2 Kredite für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht
veranschlagt.
§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Liquiditätssicherung werden auf 132.500 €
festgesetzt.
§ 5 Steuersätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.Grundsteuer
a)für die
land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer
A) auf 290
v.H.
b)für die
Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 365
v.H.
2. Gewerbesteuer auf 300
v. H.
§ 6 Wertgrenze und Investitionen
Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von
Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 410 € netto
festgesetzt.
§ 7 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen beträgt 1,7500 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Eigenkapital
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des
Haushaltsvorjahres betrug 8.310.555 €
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals zum
31.12. des Haushaltsvorjahres
beträgt
8.435.255
€
-
steht noch
nicht bekannt
und zum 31.12. des Haushaltsjahres
8.451.155 €
§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit
1.Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln
und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten
berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen
Teilhaushalten.
Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche
und privatrechtliche Leistungsentgelt zugunsten der Auszahlungsermächtigungen
für Sach- und Dienstleistungen.
2.Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines
Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich
des Teilhaushaltes.
3.Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit
Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigten zu
Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der
Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das
Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der
Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
§
10 Echte Deckungsfähigkeit
1.Die
Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für
Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler
deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.
2.Die
Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen
sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen
Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die
rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ……………. erteilt.
Gelbensande,
den 15.01.2015 Siegel Lutz Koppenhöle
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 12
Zustimmung: 11
Ablehnung: 1
Enthaltung: 0