Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss zu fassen:

 

1.            Die im Aufstellungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Rövershagen mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

                nicht geantwortet haben:

 

                13           Gemeinde Klein Kussewitz

                14           Gemeinde Poppendorf

 

                keine Anregungen oder Bedenken von:

 

                1             Landkreis Rostock

                3             Deutsche Telekom Technik GmbH

                6             GDMcom

                7             Kabel Deutschland GmbH

                9             WBV Untere Warnow-Küste

                10           Gemeinde Mönchhagen

                11           Gemeinde Blankenhagen

                12           Gemeinde Gelbensande

                15           Hansestadt Rostock

 

                Anregungen von: (Behandlung siehe Anlage)

 

                2             EURAWASSER Nord GmbH

                4             E.DIS AG

                5             HanseWerk AG

                8             WWAV

 

2.            Die Anlage  mit dem Ergebnis der Abwägung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.            Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.            Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) das durch Gesetzes vom 15.Juli  2014 (BGBl. I S. 954) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.3 „Elsterstrat“, östlich vom Taubenbergweg, südlich der Graal-Müritzer Straße, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) als Satzung.

 

5.            Die Begründung wird gebilligt

 

 

Anlagen:

Ergebnis der Abwägung

Planzeichnung

Begründung