Sitzung: 15.12.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im
Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde,
der Voranfrage zum Anbau an das bestehende Wohngebäude, ohne Schaffung einer
neuen Wohneinheit auf dem Flurstück 36/7 der Flur 2 Gemarkung Niederhagen gemäß
Variante 1 (Anbau in östlicher Richtung an das bestehende Wohnhaus) und mit der ausschließlichen Nutzungszweck Imkerei -
Schleuderraum/Honigraum aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB
zu.
Ein Anbau an das bestehende Wohngebäude zu Wohnzwecken wird mit dem Hinweis auf § 35 (3) BauGB abgelehnt, da das Vorhaben dann dem Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichem Belang widersprechen würde.