Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im Rahmen der Beteiligung nach § 36 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde, der Voranfrage zum Anbau an das bestehende Wohngebäude, ohne Schaffung einer neuen Wohneinheit auf dem Flurstück 36/7 der Flur 2 Gemarkung Niederhagen gemäß Variante 1 (Anbau in östlicher Richtung an das bestehende Wohnhaus) und mit der  ausschließlichen Nutzungszweck Imkerei - Schleuderraum/Honigraum aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB zu.

Ein Anbau an das bestehende Wohngebäude zu Wohnzwecken wird mit dem Hinweis auf § 35 (3) BauGB abgelehnt, da das Vorhaben dann dem Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichem Belang widersprechen würde.