Sitzung: 15.12.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen stimmt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 162/6
der Flur 1 Gemarkung Rövershagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34
BauGB zu.