Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 gemäß § 48 Kommunalverfassung laut Anlage.

 

1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Rövershagen

für das Haushaltsjahr 2014

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.11.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

 

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

gegenüber

bisher

EUR

 

erhöht

um

EUR

Vermindert

um

EUR

 

nunmehr

auf

EUR

1.im Ergebnishaushalt

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen

    Erträge auf

    der Gesamtbetrag der ordentlichen

    Aufwendungen auf

    der Saldo der ordentlichen Erträge

    und Aufwendungen auf

 

 

2.850.100

 

3.103.400

 

-253.300

 

 

552.800

 

244.500

 

308.300

 

 

0

 

0

 

0

 

 

3.402.900

 

3.347.900

 

55.000

 

b) der Gesamtbetrag der

    außerordentlichen  Erträge auf

    der Gesamtbetrag der 

    außerordentlichen  Aufwendungen auf

    der Saldo der außerordentlichen

    Erträge  und Aufwendungen auf

 

 

0

 

0

 

0

 

 

0

 

0

 

0

 

 

0

 

0

 

0

 

 

0

 

0

 

0

 

c) das Jahresergebnis vor der

    Veränderung der Rücklagen auf

    die Einstellung in Rücklagen auf

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

    das Jahresergebnis nach Veränderung

    der Rücklagen auf

 

 

-253.300

0

253.300

 

0

 

 

308.300

0

74.700

 

383.000

 

 

0

0

0

 

0

 

 

55.000

0

328.000

 

383.000

 

2. im Finanzhaushalt

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

    die ordentlichen Auszahlungen auf

    der Saldo der ordentlichen Ein- und

    Auszahlungen auf

 

 

 

2.887.100

2.672.700

 

214.400

 

 

353.700

49.200

 

304.500

 

 

0

0

 

0

 

 

3.240.800

2.721.900

 

518.900

b) die außerordentlichen Einzahlungen

    auf

    die außerordentlichen Auszahlungen

    auf

    der Saldo der außerordentlichen

    Ein- und Auszahlungen auf

 

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

 

0

c) die Einzahlungen aus

    Investitionstätigkeit  auf

    die Auszahlungen aus

     Investitionstätigkeit auf

     der Saldo der Ein- und Auszahlungen

     auf Investitionstätigkeit auf

 

 

812.100

 

719.900

 

92.200

 

203.300

 

140.900

 

62.400

 

0

 

0

 

0

 

 

1.015.400

 

860.800

 

154.600

d) die Einzahlungen aus

    Finanzierungstätigkeit auf

    die Auszahlungen aus

    Finanzierungstätigkeit auf

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen

    aus Finanzierungstätigkeit auf

 

festgesetzt.

 

 

 

0

 

306.600

 

-306.600

 

0

 

366.900

 

-366.900

 

0

 

0

 

0

 

0

 

673.500

 

-673.500

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

 

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

                                                               § 3 Verpflichtungsermächtigungen

 

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

 

Kredite zur Liquiditätssicherung werden von 283.700 € auf 319.000 €  festgesetzt.

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.     Grundsteuer

a)     für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

Grundsteuer A) auf                                  von bisher 250 v. H              auf 250 v.H

b)     für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                von bisher 300 v. H.             auf 300 v.H.

 

2.     Gewerbesteuer auf                                           von bisher 300 v. H.           auf 300 v.H.

 

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

 

Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.

 

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

 

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt  2,875   Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr   2,875   Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8 Eigenkapital

 

                                                                                                                             bisher                    nunmehr              

                                                                                                                              EUR                      EUR

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Haushaltsvorjahres betrug vorläufig                                                  12.755.400         12.755.400

 

 

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt

vorläufig                                                                                                                              12.796.635        12.796.635

 

und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2014 vorläufig                                               12.871.035        12.871.035

 

 

                                                               § 9 Unechte Deckungsfähigkeit

 

1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten.

Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.

 

3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehrauszahlungen  in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.

 

                                                               § 10 Echte Deckungsfähigkeit

 

1. Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander  sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.

 

2. Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ………… erteilt.

 

 

_____________________                                                                            ______________________

Gelbensande, 17.11.2014                                                                              Dr. Verena Schöne

                                                                                                              Bürgermeisterin