Sitzung: 17.11.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 gemäß § 48 Kommunalverfassung laut
Anlage.
1. Nachtragshaushaltsatzung der Gemeinde Rövershagen
für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund
des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach
Beschluss der Gemeindevertretung vom 17.11.2014 folgende
Nachtragshaushaltssatzung erlassen:
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014
wird
|
gegenüber bisher EUR |
erhöht um EUR |
Vermindert um EUR |
nunmehr auf EUR |
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen
auf der Saldo der
ordentlichen Erträge
und Aufwendungen auf |
2.850.100 3.103.400 -253.300 |
552.800 244.500 308.300 |
0 0 0 |
3.402.900 3.347.900 55.000 |
b) der Gesamtbetrag der
außerordentlichen Erträge auf der
Gesamtbetrag der
außerordentlichen Aufwendungen
auf der Saldo der
außerordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung
der Rücklagen auf die
Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen
aus Rücklagen auf das
Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen
auf |
-253.300 0 253.300 0 |
308.300 0 74.700 383.000 |
0 0 0 0 |
55.000 0 328.000 383.000 |
2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der
ordentlichen Ein- und Auszahlungen
auf |
2.887.100 2.672.700 214.400 |
353.700 49.200 304.500 |
0 0 0 |
3.240.800 2.721.900 518.900 |
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die
außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der
außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
c) die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf die
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen auf
Investitionstätigkeit auf |
812.100 719.900 92.200 |
203.300 140.900 62.400 |
0 0 0 |
1.015.400 860.800 154.600 |
d) die Einzahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf die
Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der
Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. |
0 306.600 -306.600 |
0 366.900 -366.900 |
0 0 0 |
0 673.500 -673.500 |
§
2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§
4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur Liquiditätssicherung werden von 283.700 € auf 319.000 € festgesetzt.
§
5 Hebesätze
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt
festgesetzt:
1.
Grundsteuer
a)
für
die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A) auf von bisher 250 v. H auf 250 v.H
b)
für
die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf von bisher 300 v. H. auf 300 v.H.
2.
Gewerbesteuer
auf von
bisher 300 v. H. auf 300 v.H.
§
6 Wertgrenze für Investitionen
Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.
§
7 Stellen gemäß Stellenplan
Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen
beträgt 2,875 Vollzeitäquivalente
(VzÄ) und nunmehr 2,875 Vollzeitäquivalente
(VzÄ).
§
8 Eigenkapital
bisher nunmehr
EUR EUR
Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.
des Haushaltsvorjahres betrug vorläufig 12.755.400 12.755.400
Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt
vorläufig 12.796.635 12.796.635
und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2014 vorläufig 12.871.035 12.871.035
§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit
1. Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und
privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten
berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen
Teilhaushalten.
Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für
öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der
Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.
2. Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes
berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des
Teilhaushaltes.
3. Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit
Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen
bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der
Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das
Gleiche gilt bei Mehrauszahlungen in
diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der
Personalauszahlungen.
§ 10 Echte Deckungsfähigkeit
1. Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig
untereinander sowie für Aufwendungen der
Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das
Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.
2. Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und
internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander,
aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am …………
erteilt.
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Gelbensande, 17.11.2014 Dr.
Verena Schöne
Bürgermeisterin