Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt den Anträgen zur Errichtung von Grundstückszufahrten im Rosengrund 4-7 mit folgenden Auflagen zuzustimmen:

1.       Die Kosten für die Errichtung der Zufahrten sowie der  mögliche Standortveränderung der Straßenlaterne obliegen den Antragstellen

2.       Die Antragsteller müssen vor Beginn der Bauarbeiten entsprechende Leitungsauskünfte im Bereich der Zufahrten einholen

3.       Mit den Ausführungen der Arbeiten müssen entsprechende Fachfirmen beauftragt werden.

4.       Die Bauarbeiten sind so durchzuführen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs möglichst wenig beeinträchtigt wird

5.       Die Zufahrten sind in gleicher Pflasterbauweise wie der zu überfahrende Gehweg in der beantragten Breite von der Grundstücksgrenze bis an den Straßenkörper zu befestigen

Während der Bauphase obliegt den Antragstellern die Verkehrssicherungspflicht

Minimale Standortveränderungen der Straßenlaterne sind zuzulassen.

Dies ist Vorort im Einzelfall mit den Antragstellern und der Verwaltung abzustimmen. Die Beseitigung der Pflanzinsel wird untersagt.