Sitzung: 17.11.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen beschließt
den Anträgen zur Errichtung von Grundstückszufahrten im Rosengrund 4-7 mit
folgenden Auflagen zuzustimmen:
1.
Die Kosten für die Errichtung
der Zufahrten sowie der mögliche
Standortveränderung der Straßenlaterne obliegen den Antragstellen
2.
Die Antragsteller müssen vor
Beginn der Bauarbeiten entsprechende Leitungsauskünfte im Bereich der Zufahrten
einholen
3.
Mit den Ausführungen der
Arbeiten müssen entsprechende Fachfirmen beauftragt werden.
4.
Die Bauarbeiten sind so
durchzuführen, dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs möglichst wenig
beeinträchtigt wird
5.
Die Zufahrten sind in gleicher
Pflasterbauweise wie der zu überfahrende Gehweg in der beantragten Breite von
der Grundstücksgrenze bis an den Straßenkörper zu befestigen
Während der Bauphase obliegt den Antragstellern
die Verkehrssicherungspflicht
Minimale Standortveränderungen der
Straßenlaterne sind zuzulassen.
Dies ist Vorort im Einzelfall mit den Antragstellern und der Verwaltung abzustimmen. Die Beseitigung der Pflanzinsel wird untersagt.