Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt die die 1. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013:

 

 1. Änderungssatzung

der Gemeinde Gelbensande  zur Satzung der Gemeinde Gelbensande  über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.  M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom13.11.2014 und Anzeige bei der Rechtsaufsicht  die folgende  1. Änderungssatzung der Gemeinde Gelbensande zur Satzung der Gemeinde  Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

  

                                                                                              II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  vom 21.11.2013 wie folgt geändert:I

In § 3 (2) b) Schöpfwerk Stromgraben wird

 für die Waldflächen der Gebührensatz 17,77 €/ha durch den Gebührensatz 7,11 €/ha ersetzt

 für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz 106,59 €/ha durch den Gebührensatz 42,64 €/ha ersetzt

für die sonstigen Grundstücksflächen der Gebührensatz 34,20 €/ha durch den Gebührensatz        13,68 €/ha  ersetzt.

 

In § 3 (2) c) Schöpfwerk Hirschburg wird

für die Waldflächen der Gebührensatz -0,12 €/ha durch den Gebührensatz 26,47 €/ha ersetzt

für die Gebäude und Freiflächen, Verkehrsflächen der Gebührensatz -0,73 €/ha durch den Gebührensatz 158,80 €/ha ersetzt

für die sonstige Grundstücksflächen der Gebührensatz -0,24 €/ha durch den Gebührensatz           52,31 €/ha ersetzt.

 

III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

 

Gelbensande, den

 

Lutz Koppenhöle                                            Siegel

Bürgermeister

 

 

Gebührenkalkulation

 

zur 1. Änderungssatzung der Satzung der Gemeinde Gelbensande über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 21.11.2013

 

 

1.       Grundsätzliches

 

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes  über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

 

2.       Ermittlung der gebührenfähigen Kosten und Flächen

 

2.1. Gewässerunterhaltung

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 06.03.2014. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Beitragseinheit (7,21 €/ha)

-       die Zuschläge für Rohrleitungen und Durchlässe (999,55 €).

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)    Waldflächen (I)

b)    Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)    Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche

in ha

Beitrags-

einheit

Beitrag

Waldfläche                       (I)

2.459,0738

1.143,47

8.244,42 €

Betriebsfläche                  (III)

8,3151

7,73

55,73 €

Gebäude und Freifläche  (II)

49,2516

137,40

990,65

Erholungsfläche               (III)

29,8415

27,75

200,08 €

Wasserfläche                   (III)

21,9660

-

-

Landwirtschaftl. Fläche    (III)

721,2796

670,79

4.836,40

Verkehrsfläche                 (II)

80,8298

225,51

1.625,93 €

Flächen anderer

Nutzung                           (III)

12,4951

11,62

83,78

Gesamt

3.383,0525

 

16.036,99 €

 

 

 

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten ergibt.

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten

Waldfläche

2.459,0738

8.244,42 €

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

130,0814

2.616,58 €

Sonstige Grundstücksflächen

793,8973

5.175,99 €

Gesamt

3.383,0525

16.036,99 €

 

 

 

Die Verwaltungskosten werden in Höhe von 10 % des Beitrages an den WBV berechnet.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

Die Zuschläge für Rohrleitungen und Durchlässe in Höhe von 999,55 € werden auf die drei Gruppen aufgrund ihres prozentualen Anteils an der Gesamtfläche aufgeteilt:

 

Nutzungsarten-gruppe

Fläche

in  ha

Anteil an

 der

Gesamt-fläche

in %

Anteil

 an den

Zuschlägen

Kosten

gesamt

Verwaltungs-

kosten

10 %

Gesamt-

kosten

Waldfläche

2.459,0738

72,69

726,57 €

8.244,42 €

8.970,99 €

897,10 €

9.868,09 €

Gebäude,

Freifläche, Verkehrsfläche

130,0814

3,85

38,48 €

2.616,58 €

2.655,06 €

265,51 €

2.920,57 €

Sonstige

Grundstücks-

flächen

793,8973

23,46

234,50 €

5.175,99 €

5.410,49 €

541,05 €

5.951,54 €

Gesamt

3.383,0525

100,00

999,55 €

 16.036,99 €     

17.036,54 €

1.703,66 €

18.740,02 €

 

 

 

2.2. Schöpfwerk Stromgraben

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 18.06.2014. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (12,92 €/ha).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

a)      Waldflächen (I)

b)      Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

c)       Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitrags-

einheit

Beitrag

Waldfläche                       (I)

737,7143

368,86

4.765,67 €

Betriebsfläche                  (III)

0,5587

0,56

7,24 €

Gebäude und Freifläche  (II)

16,2732

48,82

630,75 €

Erholungsfläche               (III)

8,9307

8,93

115,38 €

Wasserfläche                   (III)

5,9425

-

-

Moor                                (III)

-

-

-

Landwirtschaftl. Fläche   (III)

139,3418

139,34

1.800,27 €

Verkehrsfläche                 (II)

26,9390

80,82

1.044,19 €

Flächen anderer

Nutzung                           (III)

3,6708

3,67

47,42 €

Gesamt

939,3710

 

8.410,92 €

 

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche

 in ha

Kosten

Verwaltungs-

Kosten

10 %

Gesamtkosten

Waldfläche

737,7143

4.765,67 €

476,57 €

5.242,24 €

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

43,2122

1.674,94 €

167,49 €

1.842,43 €

Sonstige Grundstücksflächen

158,4445

1.970,31 €

197,03 €

2.167,34 €

Gesamt

939,3710

8.410,92 €

841,09 €

9.252,01 €

 

 

 

 

2.3. Schöpfwerk Hirschburg

 

 

Grundlage für die Ermittlung ist das Beitragsbuch des WBV für die Gemeinde Gelbensande vom 18.06.2014. Darin enthalten sind:

-       die grundsteuerpflichtige Fläche im Einzugsgebiet (Beitragsfläche abzüglich Fläche dinglicher Mitglieder, die direkt an den WBV zahlen)

-       die verschiedenen Nutzungsarten mit ihren Flächenanteilen sowie den jeweiligen Beitragseinheiten

-       die Höhe der Kosten je Beitragseinheit (48,12 €).

 

 

Die unterschiedlichen Nutzungsarten der Flurstücke werden in drei Gruppen unterteilt:

d)      Waldflächen (I)

e)      Gebäude- und Freiflächen, Verkehrsflächen (II)

f)       Sonstige Grundstücksflächen (III).

 

 

Nutzungsart

Fläche in ha

Beitrags-einheit

Beitrag

Waldfläche                       (I)

824,9893

412,49

             19.849,02 €

Betriebsfläche                  (III)

3,3032

3,30

         158,80 €

Gebäude und Freifläche  (II)

5,3374

16,01

     770,40 €

Erholungsfläche               (III)

0,3027

0,30

            14,43 €

Wasserfläche                   (III)

0,1596

-

-

Moor                                (III)

-

-

-

Landwirtschaftl. Fläche    (III)

10,1522

10,15

488,42 €

Verkehrsfläche                 (II)

24,4327

73,30

3.527,20 €

Flächen anderer

Nutzung                           (III)

0,0968

0,10

4,81 €

Gesamt

868,7739

 

24.813,08 €

 

 

Für jede Gruppe wird ein Gebührensatz ermittelt, der sich aus den jeweiligen Flächen und Kosten sowie dem Verwaltungskosten ergibt.

Laut Urteil des OVG Münster darf der Verwaltungskostenanteil nicht unverhältnismäßig hoch sein. Vom Gericht wurde ein Verwaltungskostenanteil von 10 % als zulässig erachtet.

 

 

 

Nutzungsartengruppe

Fläche in ha

Kosten

Verwaltungs-

Kosten

10 %

Gesamtkosten

Waldfläche

824,9893

19.849,02 €

1.984,90 €

21.833,92 €

Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

29,7701

4.297,60 €

429,76 €

4.727,36 €

Sonstige Grundstücksflächen

14,0145

666,465 €

66,65 €

733,11 €

Gesamt

868,7739

-113,45 €

2.481,31 €

27.294,39 €

 

 

 

 

 

3.       Gebührenkalkulation nach Nutzungsarten

 

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

 

 

3.1. Gewässerunterhaltung

 

 

a)      Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                               9.868,09 €

 

Gesamtfläche:                                 2.459,0738 ha

 

Gebührensatz:                 4,01 €/ha

 

 

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                               2.920,57 €

 

Gesamtfläche:                                 130,0814 ha

 

Gebührensatz:                22,45 €/ha

 

 

 

c)       Sonstige Grundstücksflächen

 

Gesamtkosten:                                               5.951,54 €

 

Gesamtfläche:                                 793,8973 ha       

 

Gebührensatz:                 7,50 €/ha

 

 

 

 

3.2. Schöpfwerk Stromgraben

 

 

a)      Waldflächen

 

Gesamtkosten:                                               5.242,24 €

 

Gesamtfläche:                                 737,7143 ha

 

Gebührensatz:                7,11 €/ha

 

 

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

Gesamtkosten:                                1.842,43 €

 

Gesamtfläche:                                 43,2122 ha         

 

Gebührensatz:                 42,64 €/ha

 

 

 

c)       Sonstige Grundstücksfläche

 

Gesamtkosten:                                               2.167,34 €

 

Gesamtfläche:                                 158,4445 ha       

 

Gebührensatz:                13,68 €/ha         

 

 

 

 

 

3.3. Schöpfwerk Hirschburg

 

 

a)      Waldfläche                                                     

 

Gesamtkosten:                                               21.833,92 €

 

Gesamtfläche:                                 824,9893 ha

 

Gebührensatz:                26,47 €/ha

 

 

 

b)      Gebäude, Freiflächen, Verkehrsflächen

 

 

Gesamtkosten:                                               4.727,36 €

 

Gesamtfläche:                                 29,7701 ha

 

Gebührensatz:                158,80 €/ha

 

 

 

c)       Sonstige Grundstücksflächen

 

 

Gesamtkosten:                                               733,11 €

 

Gesamtfläche:                                 14,0145 ha

 

Gebührensatz:                 52,31 €/ha