Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt gemäß § 48 KV M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 laut Anlage.

 

 

Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande für das Haushaltsjahr 2014

 

Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande vom 13.11.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen.

 

                                                               § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

gegenüber

bisher

EUR

 

erhöht

um

EUR

ver-

mindert

um

EUR

 

nunmehr

auf

EUR

1.im Ergebnishaushalt

a)

der Gesamtbetrag der ordentlichen

Erträge auf

 der Gesamtbetrag der ordentlichen

Aufwendungen auf

der Saldo der ordentlichen Erträge

und Aufwendungen auf

 

 

1.353.800

 

1.447.400

 

-93.600

 

 

 

306.600

 

125.600

 

181.000

 

 

0

 

0

 

0

 

 

1.660.400

 

1.573.000

 

87.400

b)

 der Gesamtbetrag der außerordentlichen

 Erträge auf

der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen auf

der Saldo der außerordentlichen Erträge

 und Aufwendungen auf

 

 

0

 

0

 

0

 

4.400

 

2.200

 

2.200

 

0

 

0

 

0

 

4.400

 

2.200

 

2.200

c)

das Jahresergebnis vor der Veränderung

der Rücklagen auf

die Einstellung in Rücklagen auf

die Entnahmen aus Rücklagen auf

das Jahresergebnis nach Veränderung

der Rücklagen auf

    

-

93.600

0

93.600

0

 

 

 

183.200

0

0

183.200

 

 

0

0

93.600

93.600

 

 

89.600

0

0

89.600

2. im Finanzhaushalt

a)

die ordentlichen Einzahlungen auf

die ordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der ordentlichen Ein- und

Auszahlungen auf

 

 

 

1.250.800

1.246.700

       4.100

 

 

38.900

13.200

25.700

 

 

0

0

0

 

 

1.289.700

1.259.900

     29.800

b)

die außerordentlichen Einzahlungen auf

die außerordentlichen Auszahlungen auf

der Saldo der außerordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf

 

 

 

0

0

0

      

4.400

2.200

2.200

 

0

0

0

 

4.400

2.200

2.200

c)

die Einzahlungen aus

Investitionstätigkeit  auf

die Auszahlungen aus

Investitionstätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

auf Investitionstätigkeit auf

 

 

15.300

 

49.300

 

-34.000

 

287.500

 

800

 

286.700

 

0

 

0

 

0

 

302.800

 

  50.100

 

252.700

d)

die Einzahlungen aus Finanzierungs-

tätigkeit auf

die Auszahlungen aus Finanzierungs-

tätigkeit auf

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus         

Finanzierungstätigkeit auf

 

festgesetzt.

 

 

 

 

29.900

 

0

 

29.900

 

 

-29.900

 

284.700

 

-314.600

 

0

 

0

 

0

 

0

 

284.700

 

-284.700

 

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

                                                               § 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden von 122.600 € auf 126.500,00 €  festgesetzt.

 

§ 5 Hebesätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

a)       für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen

(Grundsteuer A)                                         von bisher 275 v. H            auf 275 v.H

b)       für die Grundstücke

(Grundsteuer B)                                         von bisher 325 v. H.           auf 325 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer                                                   von bisher 300 v. H.           auf 300 v.H.

 

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Die Wertgrenzen für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 410 € netto festgesetzt.

 

§ 7 Stellen gemäß Nachtragsstellenplan

Die Gesamtzahl der im Nachtragstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,7500 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 1,7500 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8 Eigenkapital

 

                                                                                                                             bisher                    nunmehr              

                                                                                                                              EUR                        EUR

 

 

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Haushaltsvorjahres betrug                                                                  8.246.477              8.246.477

 

 

 

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

 zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt

 vorläufig                                                                                                                    8.310.555     8.310.555

 

und zum 31.12. des Haushaltsjahres 2014 vorläufig                                                       8.435.255     8.435.255

 

 

 

                                                               § 9 Unechte Deckungsfähigkeit

1.Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten.

Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

2.Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.

 

3.Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehrauszahlungen  in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.

 

 

 

                                                               § 10 Echte Deckungsfähigkeit

 

1.Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander  sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.

 

2.Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ………… erteilt.

 

Gelbensande, den  13.11.2014                                                       Lutz Koppenhöle

                                                                                                     Bürgermeister

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          13

davon anwesend:                                          12

Zustimmung:                                                     7

Ablehnung:                                                        5

Enthaltung:                                                         0

 

 

Frau Schmidt verlässt die Sitzung (20:35 Uhr).

 

 

Beschluss

 

Abstimmung