Sitzung: 13.11.2014 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 5, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
gemäß § 48 KV M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 laut Anlage.
Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Gelbensande für das
Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des § 48 Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Gelbensande vom 13.11.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
|
gegenüber bisher EUR |
erhöht um EUR |
ver- mindert um EUR |
nunmehr auf EUR |
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen auf der Saldo der ordentlichen Erträge und Aufwendungen auf |
1.353.800 1.447.400 -93.600 |
306.600 125.600 181.000 |
0 0 0 |
1.660.400 1.573.000 87.400 |
b) der
Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge auf der Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen
auf der Saldo der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf |
0 0 0 |
4.400 2.200 2.200 |
0 0 0 |
4.400 2.200 2.200 |
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der Rücklagen auf die Einstellung in Rücklagen auf die Entnahmen aus Rücklagen auf das Jahresergebnis nach Veränderung der Rücklagen auf |
- 93.600 0 93.600 0 |
183.200 0 0 183.200 |
0 0 93.600 93.600 |
89.600 0 0 89.600 |
2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
1.250.800 1.246.700 4.100 |
38.900 13.200 25.700 |
0 0 0 |
1.289.700 1.259.900 29.800 |
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf |
0 0 0 |
4.400 2.200 2.200 |
0 0 0 |
4.400 2.200 2.200 |
c) die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen auf Investitionstätigkeit auf |
15.300 49.300 -34.000 |
287.500 800 286.700 |
0 0 0 |
302.800 50.100 252.700 |
d) die Einzahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf die Auszahlungen aus Finanzierungs- tätigkeit auf der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. |
29.900 0 29.900 |
-29.900 284.700 -314.600 |
0 0 0 |
0 284.700 -284.700 |
§ 2 Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht
veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur
Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur
Sicherung der Zahlungsfähigkeit werden von 122.600 € auf 126.500,00 € festgesetzt.
§ 5 Hebesätze
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Flächen
(Grundsteuer A) von
bisher 275 v. H auf 275 v.H
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) von
bisher 325 v. H. auf 325 v.H.
- Gewerbesteuer
von
bisher 300 v. H. auf 300
v.H.
§ 6 Wertgrenze für
Investitionen
Die
Wertgrenzen für die Einzeldarstellung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen werden auf 410 € netto festgesetzt.
§ 7 Stellen gemäß
Nachtragsstellenplan
Die
Gesamtzahl der im Nachtragstellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,7500
Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 1,7500 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Eigenkapital
bisher nunmehr
EUR EUR
Der Stand
des Eigenkapitals zum 31.12.
des
Haushaltsvorjahres betrug 8.246.477 8.246.477
Der
voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt
vorläufig 8.310.555 8.310.555
und zum
31.12. des Haushaltsjahres 2014 vorläufig 8.435.255 8.435.255
§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit
1.Mehrerträge
aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten
in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach-
und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten.
Das Gleiche
gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche
Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und
Dienstleistungen.
2.Mehreinzahlungen
im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im
selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.
3.Mehrerträge
in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne
Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in
diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und
internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehrauszahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der
Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
§ 10 Echte Deckungsfähigkeit
1.Die Aufwandsermächtigungen
für Umlagen sind vorrangig untereinander
sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder
und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.
2.Die
Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen
sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen
Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die
rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ………… erteilt.
Gelbensande,
den 13.11.2014 Lutz
Koppenhöle
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 13
davon anwesend: 12
Zustimmung: 7
Ablehnung: 5
Enthaltung: 0
Frau Schmidt verlässt die Sitzung (20:35 Uhr).
Beschluss
Abstimmung