Sitzung: 11.11.2014 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
gemäß § 48 KV M-V die 1. Nachtragshaushaltssatzung laut Anlage.
- Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Mönchhagen für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des §§ 48. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Mönchhagen vom 11.11.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
|
gegenüber bisher EUR |
erhöht um EUR |
Ver- mindert um EUR |
nunmehr auf EUR |
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf der Saldo
der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf |
1.497.700 1.589.600 -91.900 |
111.400 70.500 40.900 |
0 0 0 |
1.609.100 1.660.100 -51.000 |
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf der Saldo
der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf |
0 0 0 |
3.700 0 3.700 |
0 0 0 |
3.700 0 3.700 |
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der
Rücklagen auf die
Einstellung in Rücklagen auf die
Entnahmen aus Rücklagen auf das
Jahresergebnis nach Veränderung der
Rücklagen auf |
-91.900 0 91.900 0 |
44.600 0 0 0 |
0 0 44.600 0 |
-47.300 0 47.300 0 |
2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
1.035.100 1.044.900 -9.800 |
44.900 52.100 -7.200 |
0 0 0 |
1.080.000 1.097.000 -17.000 |
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die
außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
0 0 0 |
3.700 0 3.700 |
0 0 0 |
3.700 0 3.700 |
c) die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf die
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen auf
Investitionstätigkeit auf |
462.500 233.900 228.600 |
77.000 5.100 71.900 |
0 0 0 |
539.500 239.000 300.500 |
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo der
Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. |
0 218.800 -218.800 |
0 68.400 68.400 |
0 0 0 |
0 287.200 -287.200 |
§ 2 Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht
veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur
Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur
Liquiditätssicherung werden von 100.800 € auf 105.300,00 € festgesetzt.
§ 5 Hebesätze
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A) auf von
bisher 250 v. H auf 250 v.H
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf von
bisher 350 v. H. auf 350 v.H.
- Gewerbesteuer
auf von
bisher 300 v. H. auf 300
v.H.
§ 6 Wertgrenze für
Investitionen
Die
Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.
§ 7 Stellen gemäß
Stellenplan
Die
Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 1,775
Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr 2,4125 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Eigenkapital
bisher nunmehr
EUR EUR
Der Stand
des Eigenkapitals zum 31.12.
des
Haushaltsvorjahres betrug vorläufig
3.804.537 3.804.537
Der
voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt
vorläufig 3.926.097 3.926.097
und zum
31.12. des Haushaltsjahres 2014 vorläufig 3.887.297 3.887.297
§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit
1.Mehrerträge
aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten
in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach-
und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten.
Das Gleiche
gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche
Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und
Dienstleistungen.
2.Mehreinzahlungen
im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im
selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.
3.Mehrerträge
in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne
Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in
diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und
internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehrauszahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der
Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
§ 10 Echte Deckungsfähigkeit
1.Die
Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile
zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die
Auszahlungsermächtigungen.
2.Die
Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen
sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen
Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die
rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ………… erteilt.
Gelbensande,
den 11.11.2014 Karl-Friedrich
Peters
Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 11
davon anwesend: 8
Zustimmung: 8
Ablehnung: 0
Enthaltung: 0