Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt den Dritt-Widerspruch gegen die erteilte Baugenehmigung vom 24.02.2014 zum Bauvorhaben: Erhöhung der Einfriedung von 2,00 m auf

2,50 m zum Zecke des Schutzes vor Lärmimmissionen durch die 105 auf einer Länge von 37,0 m auf den Flurstücken 70/7 und 70/8 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen mit der vorliegenden Widerspruchsbegründung aufrecht zu erhalten.