Sitzung: 13.10.2014 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt den
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3.1 "Am
Dorfpark" hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Höhe des
Fertigfußbodens von 0,50 m über Bezugshöhe auf 0,695 m über Bezugshöhe auf dem
Flurstück 60/29 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen gem. § 31 BauGB und damit dem
Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport nach § 30
BauGB ab.