Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3.1 "Am Dorfpark" hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Höhe des Fertigfußbodens von 0,50 m über Bezugshöhe auf 0,695 m über Bezugshöhe auf dem Flurstück 60/29 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen gem. § 31 BauGB und damit dem Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport nach § 30 BauGB ab.