Sitzung: 13.10.2014 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung nach § 30 BauGB durch die Untere Bauaufsichtsbehörde,
den Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3.1
"Am Dorfpark" hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Höhe des
Fertigfußbodens von 0,50 m über Bezugshöhe auf 0,56 m über Bezugshöhe auf den
Flurstücken 61/41 und 60/22 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen gem. § 31 BauGB ab.