Sitzung: 13.10.2014 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt
die 4. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde
Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:
4.
Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen
über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und
Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002
I.
Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land
Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli
2011 (GVOBl. M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6
und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer
kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und
des § 3 des Gesetzes über die Bildung
von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom
04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.
Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird nach Beschlussfassung durch die
Gemeindevertretung vom und
nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende
4. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der
Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung
von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes
„Untere Warnow-Küste“ erlassen:
II.
Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde
Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des
Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 03.12.2013 wie
folgt geändert:
In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 14,41 €/ha durch den
Gebührensatz 14,42 €/ha ersetzt.
III.
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.
Mönchhagen, den
Karl-Friedrich Peters Siegel
Bürgermeister
Gebührenkalkulation
für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“
für das Jahr 2014 der Gemeinde Mönchhagen
1.
Grundsätzliches
Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 12.
April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung
weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von
Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden
Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine
Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.
Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs.
1 und 2 des KAG.
Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen
anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.
2.
Kalkulierter
Aufwand
an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender
Beitrag der Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2014
entsprechend des Bescheides des Wasser- und
Bodenverbandes vom 06.03.2014 13.707,50
€
Verwaltungsaufwand 10 % 1.370,75 €
= Gesamtaufwand 15.078,25
€
3.
Flächenberechnung
anzusetzende Gesamtfläche
des 1.058,2002 ha
Geltungsbereiches der Satzung
abzüglich der Fläche für dingliche
12,7329 ha
Mitglieder, die ihren Beitrag direkt an den
Wasser- und Bodenverband zahlen
= gebührenpflichtige Fläche 1.045,4673
ha
4.
Ermittlung
des Gebührensatzes pro Flächeneinheit
Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.
15.078,25 € : 1.045,4673 ha =
14,42 €/ha
Die Gebühr beträgt 14,42 €/ha.