Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die 4. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002:

 

4. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“ vom 19.02.2002

                                                                                              I.

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOBl.  M-V S. 777), der §§ 1, 2, 6 und 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V S. 146, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 (GVOBl. M-V S. 777, 833) und des § 3 des  Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungsverbänden (GVUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V S. 458), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Dezember 2008 (GVOBl. M-V, S. 499) wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung vom                                           und nach Anzeige bei der Rechtsaufsicht folgende  4. Änderungssatzung der Gemeinde Mönchhagen zur Satzung der Gemeinde  Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“  erlassen:

 

  II.

Aufgrund der neuen Kalkulation wird der § 3 der Satzung der Gemeinde Mönchhagen über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbandes „Untere Warnow-Küste“, zuletzt geändert durch die 3. Änderungssatzung vom 03.12.2013 wie folgt geändert:

In § 3 (2) Satz 2 wird der Gebührensatz 14,41 €/ha durch den Gebührensatz 14,42 €/ha ersetzt.

 

 III.

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2015 in Kraft.

 

Mönchhagen, den

 

 

Karl-Friedrich Peters                                                    Siegel

Bürgermeister

 

Gebührenkalkulation für die Deckung der Beiträge zum Wasser- und Bodenverband „Untere Warnow-Küste“ für das Jahr 2014 der Gemeinde Mönchhagen

 

1.       Grundsätzliches

Nach § 7 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KAG) in der Fassung  der Bekanntmachung vom 12. April 2005, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes  über die Kommunalverfassung und zur Änderung weiterer kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Juli 2011 werden die von Kommunen für ihre Mitgliedschaft in einem Wasser- und Bodenverband zu zahlenden Beiträge durch Gebühren denjenigen auferlegt, denen der Verband durch seine Einrichtungen, Anlagen oder Maßnahmen Vorteile gewährt.

Die Kalkulation der Gebühr erfolgte nach den Grundsätzen des § 6 Abs. 1 und 2 des KAG.

Dabei sind die Kosten nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen anzusetzen. Dazu gehören auch in Anspruch genommene Fremdleistungen.

 

2.       Kalkulierter Aufwand

an den Wasser- und Bodenverband zu zahlender

Beitrag der Gemeinde Mönchhagen für das Jahr 2014

entsprechend des Bescheides des Wasser- und

Bodenverbandes vom 06.03.2014                                          13.707,50 €

Verwaltungsaufwand 10 %                                                         1.370,75 €

= Gesamtaufwand                                                                         15.078,25 €

 

 

3.       Flächenberechnung

anzusetzende Gesamtfläche  des                                          1.058,2002 ha                                                                                                                       Geltungsbereiches der Satzung                                                             

abzüglich der Fläche für dingliche                                               12,7329 ha                                                                                                                                Mitglieder, die ihren Beitrag direkt an den

Wasser- und Bodenverband   zahlen    

= gebührenpflichtige Fläche                                                    1.045,4673 ha

 

 

 

4.       Ermittlung des Gebührensatzes pro Flächeneinheit            

Der Gesamtaufwand wird durch die gebührenpflichtige Fläche dividiert.

15.078,25 € : 1.045,4673 ha =  14,42 €/ha

Die Gebühr beträgt 14,42 €/ha.