Sitzung: 22.09.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt
die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Abgabe der folgenden Stellungnahme
im Rahmen des § 36 BauGB an den Landkreis Rostock:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
die Voranfrage - Ist der Neubau eines Wohnhauses
mit den Varianten 1 - 3 möglich ?, Änderungsnutzung und Umbau des bestehenden
Gartenhauses zum Wohnhaus (Variante 4) ? auf dem Flurstück 36/7 der Flur 1
Gemarkung Niederhagen - aus
bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.
Begründung:
Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes, führt zur Erweiterung des vorhandenen
Außenbereichssplitters und widerspricht dem planerischen Willen der Gemeinde.
Eine Zustimmung hätte außerdem Vorbildwirkung
für gleichartige Anträge.