Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt die Eilentscheidung der Bürgermeisterin zur Abgabe der folgenden Stellungnahme im Rahmen des § 36 BauGB an den Landkreis Rostock:

 

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage - Ist der  Neubau eines Wohnhauses mit den Varianten 1 - 3 möglich ?, Änderungsnutzung und Umbau des bestehenden Gartenhauses zum Wohnhaus (Variante 4) ? auf dem Flurstück 36/7 der Flur 1 Gemarkung Niederhagen - aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.

Begründung:

Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes, führt zur Erweiterung des vorhandenen Außenbereichssplitters und widerspricht dem planerischen Willen der Gemeinde.

Eine Zustimmung hätte außerdem Vorbildwirkung für gleichartige Anträge.