Beschluss:

Die Beschlussvorlage VBE/932/083/2014/GMÖ – Beschluss der Gemeinde Mönchhagen zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3.1 „Am Dorfpark“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Höhe des Fertigfußbodens von 0,50 m über Bezugshöhe auf 0,56 m auf den Flurstücken 61/41 und 60/22 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen – wird als neuer TOP 8 in die Tagesordnung aufgenommen,

Die Beschlussvorlage VBE/935/084/2014/GMÖ – Beschluss der Gemeinde Mönchhagen zum Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 3.1 „Am Dorfpark“ hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Höhe des Fertigfußbodens von 0,50 m über Bezugshöhe auf 0,695 m auf dem Flurstück 60/29 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen – wird als TOP 9 in die Tagesordnung aufgenommen.

Alle anderen Tagesordnungspunkte verschieben sich entsprechend.