Sitzung: 22.09.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt
den Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Rövershagen im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag
zur Errichtung einer Garage auf dem Flurstück 5 der Flur 1 Gemarkung
Behnkenhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB abzulehnen.
Das beantragte Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan der
Gemeinde, der am Vorhabenstandort Fläche für Landwirtschaft ausweist.
Auf dem Grundstück ist bereits eine Garage vorhanden, so dass die
Notwendigkeit der Errichtung einer zweiten Garage im sensiblen Außenbereich
nicht mehr als Einzelfall gewertet werden kann.