Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen bestätigt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschuss der Gemeinde Rövershagen im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung einer Garage auf dem Flurstück 5 der Flur 1 Gemarkung Behnkenhagen aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB abzulehnen.

Das beantragte Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan der Gemeinde, der am Vorhabenstandort Fläche für Landwirtschaft ausweist.

Auf dem Grundstück ist bereits eine Garage vorhanden, so dass die Notwendigkeit der Errichtung einer zweiten Garage im sensiblen Außenbereich nicht mehr als Einzelfall gewertet werden kann.