Sitzung: 02.10.2014 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
1. Im Nachtragshaushalt 2014 wird im
Finanzhaushalt eine Finanzanlage in Höhe von 1,4 Mio Euro eingestellt zur
Bildung einer Kapitalrücklage durch Zuführung in das Eigenkapital der Bentwisch
GmbH“. Nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung über den
Nachtragshaushalt 2014 und einer entsprechenden Beschlussfassung der
Gesellschafterversammlung der Bentwisch GmbH erfolgt die Überweisung auf das
Geschäftskonto der Bentwisch GmbH.
2. Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung
der Bentwisch GmbH werden ermächtigt, die „Bildung einer Kapitalrücklage in
Höhe von 1,4 Mio Euro durch Zuführung in das Eigenkapital“ zu beschließen. Eine
notarielle Form ist in diesem Fall nicht erforderlich.
Durch den Geschäftsführer der Bentwisch GmbH ist der Rechtsaufsichtsbehörde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Finanzierung des Gemeindehauses vorzulegen und eine schriftliche Stellungnahme abzufordern.