Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

1. Im Nachtragshaushalt 2014 wird im Finanzhaushalt eine Finanzanlage in Höhe von 1,4 Mio Euro eingestellt zur Bildung einer Kapitalrücklage durch Zuführung in das Eigenkapital der Bentwisch GmbH“. Nach der Beschlussfassung der Gemeindevertretung über den Nachtragshaushalt 2014 und einer entsprechenden Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung der Bentwisch GmbH erfolgt die Überweisung auf das Geschäftskonto der Bentwisch GmbH.

 

2. Die Mitglieder der Gesellschafterversammlung der Bentwisch GmbH werden ermächtigt, die „Bildung einer Kapitalrücklage in Höhe von 1,4 Mio Euro durch Zuführung in das Eigenkapital“ zu beschließen. Eine notarielle Form ist in diesem Fall nicht erforderlich.

 

Durch den Geschäftsführer der Bentwisch GmbH ist der Rechtsaufsichtsbehörde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zur Finanzierung des Gemeindehauses vorzulegen und eine schriftliche Stellungnahme abzufordern.