Sitzung: 02.10.2014 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die
1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 der Gemeinde Bentwisch gem. § 48 KV M-V lt.
Anlage
- Nachtragshaushaltssatzung
der Gemeinde Bentwisch für das Haushaltsjahr 2014
Aufgrund des §§ 48. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch vom 02.10.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen.
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt
Der
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird
|
gegenüber bisher EUR |
erhöht um EUR |
Ver- mindert um EUR |
nunmehr auf EUR |
1.im Ergebnishaushalt a) der Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der ordentlichen
Aufwendungen auf der Saldo
der ordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf |
4.975.700 4.993.200 42.500 |
1.461.800 513.100 948.700 |
0 0 0 |
6.437.500 5.446.300 991.200 |
b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge
auf der
Gesamtbetrag der außerordentlichen
Aufwendungen auf der Saldo
der außerordentlichen Erträge und
Aufwendungen auf |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
c) das Jahresergebnis vor der Veränderung der
Rücklagen auf die
Einstellung in Rücklagen auf die
Entnahmen aus Rücklagen auf das
Jahresergebnis nach Veränderung der
Rücklagen auf |
42.500 42.500 0 0 |
948.000 948.700 0 0 |
0 0 0 0 |
991.200 991.200 0 0 |
2. im Finanzhaushalt a) die ordentlichen Einzahlungen auf die
ordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
4.628.800 4.234.000 394.800 |
846.900 152.900 694.000 |
0 0 0 |
5.475.700 4.386.900 1.088.800 |
b) die außerordentlichen Einzahlungen auf die
außerordentlichen Auszahlungen auf der Saldo
der außerordentlichen Ein- und
Auszahlungen auf |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
0 0 0 |
c) die Einzahlungen aus
Investitionstätigkeit auf die
Auszahlungen aus
Investitionstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen auf
Investitionstätigkeit auf |
469.200 1.413.400 - 944.200 |
881.000 1.871.800 -990.800 |
0 0 0 |
1.350.200 3.285.200 -1.935.000 |
d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf die
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf der Saldo
der Ein- und Auszahlungen aus
Finanzierungstätigkeit auf festgesetzt. |
589.600 40.200 549.400 |
296.800 0 296.800 |
0 0 0 |
886.400 40.200 846.200 |
§ 2 Kredite für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
Kredite zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht
veranschlagt.
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Verpflichtungsermächtigungen
werden nicht veranschlagt.
§ 4 Kredite zur
Sicherung der Zahlungsfähigkeit
Kredite zur
Liquiditätssicherung werden auf 451.400,00 auf 536.100,00 € € festgesetzt.
§ 5 Steuersätze
Die
Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
Grundsteuer A) auf von
bisher 250 v. H auf 250 v.H
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf von
bisher 300 v. H. auf 300 v.H.
- Gewerbesteuer
auf von
bisher 300 v. H. auf 300
v.H.
§ 6 Wertgrenze für
Investitionen
Die
Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.
§ 7 Stellen gemäß
Stellenplan
Die
Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr auf
3,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).
§ 8 Eigenkapital
bisher nunmehr
EUR EUR
Der Stand
des Eigenkapitals zum 31.12.
des
Haushaltsvorjahres betrug 17.278.857,88 17.278.857,88
-
Stand
Eröffnungsbilanz vom 01.01.2012
Der
voraussichtliche Stand des Eigenkapitals
zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt
vorläufig 19.440.219,57 19.440.219,57
und zum
31.12. des Haushaltsjahres
19.706.336,50 19.706.336,50
§ 9 Unechte Deckungsfähigkeit
1.Mehrerträge
aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten
in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach-
und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten.
Das Gleiche
gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche
Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und
Dienstleistungen.
2.Mehreinzahlungen
im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im
selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.
3.Mehrerträge
in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne
Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in
diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und
internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehrauszahlungen in diesen Teilhaushalten zugunsten der
Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.
§ 10 Echte Deckungsfähigkeit
1.Die
Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile
zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die
Auszahlungsermächtigungen.
2.Die
Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen
sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen
Aufwandspositionen deckungsfähig.
Die
rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ………… erteilt.
Gelbensande,
den 02.10.2014 Susanne
Strübing
Bürgermeisterin
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Vertreter: 12
davon anwesend: 9
Zustimmung: 8
Ablehnung: 0
Enthaltung: 1