Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2014 der Gemeinde Bentwisch gem. § 48 KV M-V lt. Anlage

 

  1. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Bentwisch für das Haushaltsjahr 2014

 

Aufgrund des §§ 48. Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wird nach Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Bentwisch vom 02.10.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen.

 

                                                               § 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

 

Der Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird

 

 

 

gegenüber

bisher

EUR

 

erhöht

um

EUR

Ver-

mindert

um

EUR

 

nunmehr

auf

EUR

1.im Ergebnishaushalt

a) der Gesamtbetrag der ordentlichen

    Erträge auf

    der Gesamtbetrag der ordentlichen

    Aufwendungen auf

    der Saldo der ordentlichen Erträge

    und Aufwendungen auf

 

4.975.700

 

4.993.200

   

     42.500

 

 

1.461.800

  

   513.100

  

   948.700

 

0

 

0

 

0

 

6.437.500

 

5.446.300

  

   991.200

b) der Gesamtbetrag der außerordentlichen

    Erträge auf

    der Gesamtbetrag der außerordentlichen

    Aufwendungen auf

    der Saldo der außerordentlichen Erträge

     und Aufwendungen auf

 

0

 

0

 

0

0

 

0

 

0

0

 

0

 

0

0

 

0

 

0

c) das Jahresergebnis vor der Veränderung

    der Rücklagen auf

    die Einstellung in Rücklagen auf

    die Entnahmen aus Rücklagen auf

    das Jahresergebnis nach Veränderung

    der Rücklagen auf

    

42.500

42.500

0

0

 

 

948.000

948.700

0

0

 

0

0

0

0

 

991.200

991.200

0

0

2. im Finanzhaushalt

a) die ordentlichen Einzahlungen auf

    die ordentlichen Auszahlungen auf

    der Saldo der ordentlichen Ein- und

    Auszahlungen auf

 

4.628.800

4.234.000

394.800

846.900

152.900

694.000

0

0

0

5.475.700

4.386.900

1.088.800

b) die außerordentlichen Einzahlungen auf

    die außerordentlichen Auszahlungen auf

    der Saldo der außerordentlichen

    Ein- und Auszahlungen auf

 

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

c) die Einzahlungen aus

    Investitionstätigkeit  auf

    die Auszahlungen aus

     Investitionstätigkeit auf

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen

     auf Investitionstätigkeit auf

 

469.200

 

1.413.400

 

- 944.200

881.000

 

1.871.800

 

-990.800

0

 

0

 

0

1.350.200

 

3.285.200

 

-1.935.000

d) die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

    die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

    der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus         

    Finanzierungstätigkeit auf

 

festgesetzt.

 

 

 

   589.600

     40.200

   549.400

 

296.800

0

296.800

0

0

0

886.400

40.200

846.200

§ 2 Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

 

                                                               § 3 Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

 

§ 4 Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit

Kredite zur Liquiditätssicherung werden auf 451.400,00 auf 536.100,00 € € festgesetzt.

 

§ 5 Steuersätze

 

Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

  1. Grundsteuer

a)       für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

Grundsteuer A) auf                                    von bisher 250 v. H            auf 250 v.H

b)       für die Grundstücke

(Grundsteuer B) auf                                  von bisher 300 v. H.           auf 300 v.H.

 

  1. Gewerbesteuer auf                                            von bisher 300 v. H.           auf 300 v.H.

 

 

§ 6 Wertgrenze für Investitionen

Die Wertgrenze für die Einzeldarstellung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 410 € netto festgesetzt.

 

§ 7 Stellen gemäß Stellenplan

Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen beträgt 2,375  Vollzeitäquivalente (VzÄ) und nunmehr auf 3,375 Vollzeitäquivalente (VzÄ).

 

§ 8 Eigenkapital

 

                                                                                                                             bisher                    nunmehr              

                                                                                                                              EUR                        EUR

 

 

 

Der Stand des Eigenkapitals zum 31.12.

des Haushaltsvorjahres betrug                                                                       17.278.857,88    17.278.857,88

-          Stand Eröffnungsbilanz vom 01.01.2012

 

 

Der voraussichtliche Stand des Eigenkapitals

 zum 31.12. des Haushaltsvorjahres beträgt

 vorläufig                                                                                                              19.440.219,57   19.440.219,57

 

und zum 31.12. des Haushaltsjahres                                                           19.706.336,50   19.706.336,50

 

 

 

                                                               § 9 Unechte Deckungsfähigkeit

1.Mehrerträge aus den öffentlich-rechtlichen Mitteln und privatrechtlichen Leistungsentgelten in den einzelnen Teilhaushalten berechtigen zu Mehraufwendungen bei den Sach- und Dienstleistungen in diesen Teilhaushalten.

Das Gleiche gilt bei Mehreinzahlungen für öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Leistungsentgelte zugunsten der Auszahlungsermächtigungen für Sach- und Dienstleistungen.

 

2.Mehreinzahlungen im Investitionsbereich eines Teilhaushaltes berechtigen zu Mehrauszahlungen im selben Investitionsbereich des Teilhaushaltes.

 

3.Mehrerträge in den einzelnen Teilhaushalten mit Ausnahme der für interne Leistungsverrechnungen berechtigen zu Mehraufwendungen bei Aufwendungen in diesen Teilhaushalten mit Ausnahme der Personalaufwendungen, Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen. Das Gleiche gilt bei Mehrauszahlungen  in diesen Teilhaushalten zugunsten der Auszahlungsermächtigungen mit Ausnahme der Personalauszahlungen.

 

 

 

 

 

                                                               § 10 Echte Deckungsfähigkeit

 

1.Die Aufwandsermächtigungen für Umlagen sind vorrangig untereinander  sowie für Aufwendungen der Regelkostenanteile zur Betreuung der Kinder und Schüler deckungsfähig. Das Gleiche gilt für die Auszahlungsermächtigungen.

 

2.Die Aufwandsermächtigungen für Abschreibungen und internen Leistungsverrechnungen sind in allen Teilhaushalten untereinander, aber nicht mit anderen Aufwandspositionen deckungsfähig.

 

 

Die rechtsaufsichtliche Genehmigung wurde am ………… erteilt.

 

Gelbensande, den 02.10.2014                                                        Susanne Strübing

                                                                                                     Bürgermeisterin

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

Gesetzliche Anzahl der Vertreter:          12

davon anwesend:                                            9

Zustimmung:                                                     8

Ablehnung:                                                        0

Enthaltung:                                                         1