Sitzung: 02.10.2014 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt zum
zweiten Entwurf der Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsprogramms – Kapitel
Energie einschließlich Windenergie folgende Stellungnahme abzugeben:
Die Gemeinde Bentwisch fordert hinsichtlich der
Thematik – Ausbau des Leitungsnetzes, dass die Anpassung der Leitungsnetzte von
der Soll-Formulierung – Nutzung vorhandener Trassen in eine Muss-Formulierung
umgewandelt wird.
Damit sind Neubaumaßnahmen nur zulässig, wenn
vorhandene Trassen im Erschließungsbereich nicht vorhandenen sind.
Bei der ausnahmsweisen Zulässigkeit von Windenergieanlagen zur Eigenversorgung und zur Erprobung sollte klargestellt werden, dass auch bei solchen Anlagen der Mindestabstand von 1000 m zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten ist