Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt zum zweiten Entwurf der Fortschreibung des Regionalen Entwicklungsprogramms – Kapitel Energie einschließlich Windenergie folgende Stellungnahme abzugeben:

Die Gemeinde Bentwisch fordert hinsichtlich der Thematik – Ausbau des Leitungsnetzes, dass die Anpassung der Leitungsnetzte von der Soll-Formulierung – Nutzung vorhandener Trassen in eine Muss-Formulierung umgewandelt wird.

Damit sind Neubaumaßnahmen nur zulässig, wenn vorhandene Trassen im Erschließungsbereich nicht vorhandenen sind.

Bei der ausnahmsweisen Zulässigkeit von Windenergieanlagen zur Eigenversorgung und zur Erprobung sollte klargestellt werden, dass auch bei solchen Anlagen der Mindestabstand von 1000 m zur nächsten Wohnbebauung einzuhalten ist