Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Der Beschluss Nr. VBE/877/072/2014/GMÖ vom 21.07.2014 wird aufgehoben.

Der Voranfrage wird wie folgt zugestimmt:

1. Abriss Stallgebäude wird zugestimmt.

2. Wohnnutzung ist zulässig

3. Neubau Reihenhaus bis 3 WE möglich, wenn innerhalb der Grundflächen der vorhandenen Bebauung (Grundfläche der Scheune) gebaut wird.