Sitzung: 21.07.2014 Gemeindevertretung Mönchhagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Mönchhagen lehnt die
Voranfrage zum
1) Abriss Stallgebäude
2) Ist das Grundstück als Wohnnutzung zulässig
3a) Neubau Reihenhaus mit 3 WE möglich?
3b) Neubau Doppelhaus mit 2 WE und Neubau
Wohnhaus mit einer WE möglich?
auf dem Flurstück 59/3 der Flur 1 Gemarkung
Mönchhagen hinsichtlich der Punkt 3a und 3b aus bauplanungsrechtlicher Sicht
nach § 34 (1) BauGB ab.
Die nähere Umgebung ist geprägt von Einzel und
Doppelhäuser in erster Bebauungsreihe zur jeweiligen Erschließungsstraße.
Ein Reihenhaus mit 3 WE oder die Bebauung eines
Grundstückes mit einem Doppelhaus mit 2 WE und einem Wohnhaus mit einer WE,
welches auf Grund des Zuschnittes nur in zweiter Bebauungsreihe errichtet
werden kann, ist im näheren Umfeld nicht vorhanden und würde sich somit nicht
in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.
Die Gemeinde Mönchhagen stellt die Zustimmung
zur Errichtung eines Doppelhaus oder eines Einfamilienhaus, straßenbegleitend,
giebel- oder traufständig aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB in
Aussicht.