Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch fasst den folgenden Abwägungs- und Satzungsbeschluss über die 1. Änderung des B-Planes Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch„ südlich der Hansestraße, zwischen der Neu-Bartelsdorfer Straße im Westen und der B 105 im Osten:

 

1.

Die im Aufstellungsverfahren eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

 

nicht geantwortet haben:

 

 

6

Warnow-Wasser- und Abwasserverband

 

12

Gemeinde Steinfeld (jetzt Gemeinde Broderstorf)

 

 

keine Anregungen oder Bedenken von:

 

 

1

LK Rostock, Umweltamt, untere Bodenschutzbehörde

 

2

Eurawasser Nord GmbH

 

3

Deutsche Telekom Technik GmbH

 

13

Gemeinde Broderstorf

 

14

Gemeinde Klein Kussewitz

 

15

Gemeinde Mönchhagen

 

 

Anregungen oder Bedenken von:

 

 

1

LK Rostock, Amt für Kreisentwicklung

 

1

LK Rostock, SG Wasser und Boden

 

1

LK Rostock, untere Naturschutzbehörde

 

1

LK Rostock, SG Straßenverkehr

 

4

Stadtwerke Rostock

 

5

E.DIS AG

 

7

Industrie- und Handelskammer

 

8

WBV „Untere Warnow-Küste“

 

9

Einzelhandelsverband Nord e.V.

 

10

Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung M-V

 

11

Hansestadt Rostock

 

2.

Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

3.

Das Amt Rostocker Heide wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Anregungen vorgebracht haben, vom Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

4.

Aufgrund des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.September 2004 (BGBl. I S. 2414), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22.07.2011 (BGBl. I S. 1509) geändert worden ist, beschließt die Gemeindevertretung die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Möbelmarkt Bentwisch“ südlich der Hansestraße, zwischen der Neu-Bartelsdorfer Straße im Westen und der B 105 im Osten, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung.

 

5.

Die Begründung wird gebilligt.

 

6.

 

 

Der Gemeinde entstehen keine Kosten.