Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 2, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch beschließt:

 

1.            Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans wird in der vorliegenden Fassung als weitere Arbeitsgrundlage bestätigt.

 

2.            Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach § 4 Abs. 1 BauGB zu unterrichten und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern.

 

3.            Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplans ist nach § 3 Abs. 1 BauGB zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit Amt Rostocker Heide bereitzulegen.