Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses in einer Größe von ca. 130 m² auf einer Teilfläche des Flurstückes 58 der Flur 1 Gemarkung Neu Bartelsdorf nach § 34 BauGB zu.

Es wird darauf verwiesen, dass sich der Vorhabenstandort im Bereich eines Kleingartenvereins nach Bundeskleingartengesetz befindet.