Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss

Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, der Voranfrage zur Bebauung des Flurstückes 43/63 der Flur 1 Gemarkung Bentwisch mit Einzel- und Doppelhäuer in ein- bzw. zweigeschossiger Bauweise, gemäß der dem Antrag beiliegende Vorabplanung aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB zu.

Die RW-Ableitung von den Bau- und Verkehrsflächen muss geregelt werden.