Sitzung: 10.07.2014 Gemeindevertretung Bentwisch
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Beschluss
Die Gemeindevertretung Bentwisch stimmt im
Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB,
der Voranfrage zur Bebauung des Flurstückes 43/63 der Flur 1 Gemarkung
Bentwisch mit Einzel- und Doppelhäuer in ein- bzw. zweigeschossiger Bauweise,
gemäß der dem Antrag beiliegende Vorabplanung aus bauplanungsrechtlicher Sicht
nach § 34 BauGB zu.
Die RW-Ableitung von den Bau- und
Verkehrsflächen muss geregelt werden.