Sitzung: 22.05.2014 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt
im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zur Ablehnung des Bauantrages zur
Errichtung eines Nebengebäudes mit Heizung und Toilette (Rezeption für
Ferienwohnung) auf dem Flurstück 23 der Flur 2 Gemarkung Willershagen die
folgende Stellungnahme abzugeben:
Die Gemeinde bleibt bei ihrer zum Bauantrag
abgegebenen ablehnenden Stellungnahme nach § 35 (2) BauGB.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der
Antrag auf Nutzungsänderung des Wohnhauses zu Ferienwohnungen AZ: 5554-13-117,
am 08.01.2014 ebenfalls abgelehnt wurde, so dass die Notwendigkeit der
Errichtung eines Nebengebäudes als Rezeption nicht mehr gegeben ist.
Reduziert man das Vorhaben auf ein Gebäude, was
zum dauernden Aufenthalt dienen kann (mit Heizung und Toilette), bleibt der
Aspekt des Außenbereiches, der auch auf Grund der Lage des Grundstückes als
Eckgrundstück nicht ausgeräumt wird. Vielmehr ist damit noch eindeutiger die
Ausuferung in den unbeplanten Außenbereich begründet.
Auch ist der Fakt des Nebengebäudes in Frage
gestellt, da ein Wohnen möglich ist.
Denn damit ist es kein Nebengebäude mehr, was
der (Wohn)Nutzung auf dem Grundstück untergeordnet ist.
Das Vorhaben wiederspricht darüber hinaus dem
Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichen Belang nach § 35 (3) BauGB.