Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande beschließt im Rahmen des Widerspruchsverfahrens zur Ablehnung des Bauantrages zur Errichtung eines Nebengebäudes mit Heizung und Toilette (Rezeption für Ferienwohnung) auf dem Flurstück 23 der Flur 2 Gemarkung Willershagen die folgende Stellungnahme abzugeben:

Die Gemeinde bleibt bei ihrer zum Bauantrag abgegebenen ablehnenden Stellungnahme nach § 35 (2) BauGB.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass der Antrag auf Nutzungsänderung des Wohnhauses zu Ferienwohnungen AZ: 5554-13-117, am 08.01.2014 ebenfalls abgelehnt wurde, so dass die Notwendigkeit der Errichtung eines Nebengebäudes als Rezeption nicht mehr gegeben ist.

Reduziert man das Vorhaben auf ein Gebäude, was zum dauernden Aufenthalt dienen kann (mit Heizung und Toilette), bleibt der Aspekt des Außenbereiches, der auch auf Grund der Lage des Grundstückes als Eckgrundstück nicht ausgeräumt wird. Vielmehr ist damit noch eindeutiger die Ausuferung in den unbeplanten Außenbereich begründet.

Auch ist der Fakt des Nebengebäudes in Frage gestellt, da ein Wohnen möglich ist.

Denn damit ist es kein Nebengebäude mehr, was der (Wohn)Nutzung auf dem Grundstück untergeordnet ist.

Das Vorhaben wiederspricht darüber hinaus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichen Belang nach § 35 (3) BauGB.