Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag zur Errichtung eines Festzeltes auf dem Flurstück 18 der Flur 6 Gemarkung Gelbensande aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.

Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gelbensande gemäß § 35 (3) 1. BauGB und beeinträchtigt gem. § 35 (3) 5. die Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes, verunstaltet die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert und verunstaltet das Orts- und Landschaftsbild.

Das Vorhaben liegt im Waldabstand gem. § 20 des Landeswaldgesetzes M-V.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Lageplan hinsichtlich der Breite der Zuwegung zum Festzelt und damit dem aufgenommenen und tatsächlich vorhandenen Baumbestand nicht den tatsächlich vorhandenen Örtlichkeiten entspricht. Siehe beigefügte Fotos der Antragsunterlagen und Auszug aus Google Maps.

Offensichtlich wurde ein Baum gefällt.