Sitzung: 22.05.2014 Gemeindevertretung Gelbensande
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Gelbensande lehnt im Rahmen der
Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, den Bauantrag
zur Errichtung eines Festzeltes auf dem Flurstück 18 der Flur 6 Gemarkung
Gelbensande aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab.
Das Vorhaben widerspricht den Darstellungen des
Flächennutzungsplanes der Gemeinde Gelbensande gemäß § 35 (3) 1. BauGB und
beeinträchtigt gem. § 35 (3) 5. die Belangen des Naturschutzes und der
Landschaftspflege, des Bodenschutzes, des Denkmalschutzes, verunstaltet die
natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert und verunstaltet das
Orts- und Landschaftsbild.
Das Vorhaben liegt im Waldabstand gem. § 20 des
Landeswaldgesetzes M-V.
Es wird darauf hingewiesen, dass der Lageplan
hinsichtlich der Breite der Zuwegung zum Festzelt und damit dem aufgenommenen
und tatsächlich vorhandenen Baumbestand nicht den tatsächlich vorhandenen
Örtlichkeiten entspricht. Siehe beigefügte Fotos der Antragsunterlagen und
Auszug aus Google Maps.
Offensichtlich wurde ein Baum gefällt.