Sitzung: 19.05.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den
folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 4. Änderung des B-Plans
Nr. 1.2/4 „Swager sin Grund„
1. Der
Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2/4 „Swager sin Grund“ und die
Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.
2. Die
Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach §§ 13a Abs. 2 Nr.1 und 13 Abs. 2
Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach §§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nr. 3 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.