Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen fasst den folgenden Entwurfs- und Auslegungsbeschluss über die 4. Änderung des B-Plans Nr. 1.2/4 „Swager sin Grund„

 

1.            Der Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplans Nr. 1.2/4 „Swager sin Grund“ und die Begründung dazu, werden in der vorliegenden Fassung gebilligt.

 

2.            Die Entwürfe des Plans und der Begründung sind nach §§ 13a Abs. 2 Nr.1 und 13 Abs. 2 Nr. 2 in Anwendung des § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

3.            Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, sind nach §§ 13a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2  Nr. 3 in Anwendung des § 4 Abs. 2 BauGB zu beteiligen. Gleichzeitig sind sie von der öffentlichen Auslegung zu benachrichtigen.