Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt den Antrag auf Zustimmung zur Überbauung der Grundstücksgrenze mit einem Carport auf dem Flurstück 55/4 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zum Straßenflurstück 55/11 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen als Grundstückseigentümer ab.

Die öffentlichen Interessen stehen den Privatinteressen entgegen.

Der Dachüberstand ist sofort zurückzubauen.

 

Im Rahmen eines möglichen  Bauantragsverfahrens lehnt die Gemeinde die Änderung zur Baugenehmigung aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB und als belasteter Grundstückseigentümer des überbauten Flurstückes 55/11 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen ebenfalls ab.