Sitzung: 19.05.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt den
Antrag auf Zustimmung zur Überbauung der Grundstücksgrenze mit einem Carport
auf dem Flurstück 55/4 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen zum Straßenflurstück
55/11 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen als Grundstückseigentümer ab.
Die öffentlichen Interessen stehen den
Privatinteressen entgegen.
Der Dachüberstand ist sofort zurückzubauen.
Im Rahmen eines möglichen Bauantragsverfahrens lehnt die Gemeinde die Änderung zur Baugenehmigung aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 34 BauGB und als belasteter Grundstückseigentümer des überbauten Flurstückes 55/11 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen ebenfalls ab.