Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Rövershagen lehnt im Rahmen der Beteiligung durch die Untere Bauaufsichtsbehörde nach § 36 BauGB, die Voranfrage zur Umnutzung des Grundstückes Gemarkung Purkshof, Flur 1, Flurstück 112/4 und 10/8 sowie Gemarkung Purkshof, Flur 2, Flurstück 26/12 in ein gewerblich genutztes Airsoftgelände aus bauplanungsrechtlicher Sicht nach § 35 (2) BauGB ab. Das Vorhaben widerspricht dem Flächennutzungsplan der Gemeinde als öffentlichem Belang gem. § 35 (3) BauGB.