Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeinde Rövershagen gibt im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu den Planungen der Projekte in der Verbesserung des Hochwasserschutzes in Rövershagen – BA 2

A-M3 -  Nördlicher Kreuzungsbereich L221/B105

A-M5 – Oberhäger Straße

A-M6 - Leitungsvergrößerung und Leitungsöffnung Wiethäger Straße

folgende Stellungnahme ab:

A-M5 – Oberhäger Straße

Variante 1

Wenn die Variante 1 zur Ausführung kommen soll, ist zwingend der Sachverhalt der mit einem Wohnhaus überbauten Leitung auf dem Flurstück 138 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen mit zu betrachten und zu lösen.

Variante 2

Sollte die Variante 2 zur Ausführung kommen, entfällt aus Sicht der Gemeinde Rövershagen die Notwendigkeit der kompletten Umsetzung der Maßnahme A-M3. Jedoch ist das  vorhandene Grabensystem im Bereich der Maßnahme A-M3 zu erhalten und zu sanieren und der geplante Leitungsneubau gem. vorgelegtem Lageplan in der Trasse  des geplanten Gehweges im Kreuzungsbereich B 105/L221 durch einen Leitungsneubau zur Entwässerung des Grabens östlich der B 105 zu realisieren.

Das Problem der überbauten Leitung auf dem Flurstück 138 ist gelöst. Der Rückbau bzw. die Verdämmerung dieses nicht mehr benötigten Leitungsabschnittes sind zu planen. Im Bereich der Grünfläche zwischen Penny-Markt und B 105 ist der Verlauf des Radelbaches an den sich im Verfahren befindlichen Änderung des B-Planes `Nr. 1.2/4 und der damit verbundenen Neuausweisung der Bauflächen anzupassen. (Entwurf siehe Anlage). Die Querung dieser Fläche, wie im Entwurf dargestellt wird abgelehnt.

In diesem Zusammenhang ist zu  prüfen, ob in diesem Bereich der Radelbach im Verlauf der jetzigen Trasse des Entwässerungsgrabens der B 105 verlaufen kann und die B 105/Radweg für diesen Bereich in den Radelbach entwässert. Ansonsten würde es zu einer Zersiedelung der Grünfläche führen, die Unterhaltung wäre erheblich erschwert.

Wenn dies nicht möglich ist, sind geeignete Maßnahmen zu treffen, die bei Überflutung eine Schädigung der baulichen Anlagen ausschließt.

Weiterhin ist zu prüfen, ob nach Querung der B 105/Radweg die Anbindung an die südlich des Penny-Marktes verlaufende Rohrleitung/offener Graben Richtung Windelbringsgraben erfolgen kann.

Der Verlauf des Grabens in Richtung Landesstraße würde damit entfallen.

Die Kosten der Variante 2, ggf. unter Minimierung der Maßnahme A-M3 sind zu ermitteln, die Fördermöglichkeiten sind zu klären.

 

Die Gemeinde Rövershagen bevorzugt unter den vorgenannten Prämissen die Variante 2.

 

A-M3 Nördlicher Kreuzungsbereich L221/B105

Auf die Lösung des Sachverhaltes im Bereich des Flurstückes 138 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen (Maßnahme A-M5, Variante 1) wird verwiesen.

Die Gemeinde plant im Kreuzungsbereich der B 105/L221 einen Gehwegneubau. Die Maßnahmen sollten abgestimmt, ggf. zusammen ausgeführt werden.

 

A-M6 - Leitungsvergrößerung und Leitungsöffnung Wiethäger Straße

Bauplanungsrechtliche Belange der Gemeinde werden nicht berührt.

 

Bei der Beurteilung der Maßnahmen wurden eigentumsrechtliche Belange nicht geprüft.