Sitzung: 19.05.2014 Gemeindevertretung Rövershagen
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0
Beschluss:
Die Gemeinde Rövershagen gibt im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zu den Planungen der Projekte
in der Verbesserung des Hochwasserschutzes in Rövershagen – BA 2
A-M3 - Nördlicher Kreuzungsbereich
L221/B105
A-M5 – Oberhäger Straße
A-M6 - Leitungsvergrößerung und Leitungsöffnung Wiethäger Straße
folgende Stellungnahme ab:
A-M5 – Oberhäger Straße
Variante 1
Wenn die Variante 1 zur Ausführung kommen soll,
ist zwingend der Sachverhalt der mit einem Wohnhaus überbauten Leitung auf dem
Flurstück 138 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen mit zu betrachten und zu lösen.
Variante 2
Sollte die Variante 2 zur Ausführung kommen,
entfällt aus Sicht der Gemeinde Rövershagen die Notwendigkeit der kompletten
Umsetzung der Maßnahme A-M3. Jedoch ist das
vorhandene Grabensystem im Bereich der Maßnahme A-M3 zu erhalten und zu
sanieren und der geplante Leitungsneubau gem. vorgelegtem Lageplan in der
Trasse des geplanten Gehweges im
Kreuzungsbereich B 105/L221 durch einen Leitungsneubau zur Entwässerung des
Grabens östlich der B 105 zu realisieren.
Das Problem der überbauten Leitung auf dem
Flurstück 138 ist gelöst. Der Rückbau bzw. die Verdämmerung dieses nicht mehr
benötigten Leitungsabschnittes sind zu planen. Im Bereich der Grünfläche
zwischen Penny-Markt und B 105 ist der Verlauf des Radelbaches an den sich im
Verfahren befindlichen Änderung des B-Planes `Nr. 1.2/4 und der damit
verbundenen Neuausweisung der Bauflächen anzupassen. (Entwurf siehe Anlage).
Die Querung dieser Fläche, wie im Entwurf dargestellt wird abgelehnt.
In diesem Zusammenhang ist zu prüfen, ob in diesem Bereich der Radelbach im
Verlauf der jetzigen Trasse des Entwässerungsgrabens der B 105 verlaufen kann
und die B 105/Radweg für diesen Bereich in den Radelbach entwässert. Ansonsten
würde es zu einer Zersiedelung der Grünfläche führen, die Unterhaltung wäre
erheblich erschwert.
Wenn dies nicht möglich ist, sind geeignete
Maßnahmen zu treffen, die bei Überflutung eine Schädigung der baulichen Anlagen
ausschließt.
Weiterhin ist zu prüfen, ob nach Querung der B
105/Radweg die Anbindung an die südlich des Penny-Marktes verlaufende Rohrleitung/offener
Graben Richtung Windelbringsgraben erfolgen kann.
Der Verlauf des Grabens in Richtung
Landesstraße würde damit entfallen.
Die Kosten der Variante 2, ggf. unter
Minimierung der Maßnahme A-M3 sind zu ermitteln, die Fördermöglichkeiten sind
zu klären.
Die Gemeinde Rövershagen bevorzugt unter den
vorgenannten Prämissen die Variante 2.
A-M3 Nördlicher
Kreuzungsbereich L221/B105
Auf die Lösung des Sachverhaltes im Bereich des
Flurstückes 138 der Flur 1 Gemarkung Rövershagen (Maßnahme A-M5, Variante 1)
wird verwiesen.
Die Gemeinde plant im Kreuzungsbereich der B
105/L221 einen Gehwegneubau. Die Maßnahmen sollten abgestimmt, ggf. zusammen
ausgeführt werden.
A-M6 -
Leitungsvergrößerung und Leitungsöffnung Wiethäger Straße
Bauplanungsrechtliche Belange der Gemeinde
werden nicht berührt.
Bei der Beurteilung der Maßnahmen wurden eigentumsrechtliche Belange nicht geprüft.