Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt, die Flurstücke 90/40 und 90/42 der Flur 2 Gemarkung Mönchhagen städtebaulich mit der Zielsetzung zu überplanen, die Flurstücke einer Bebaubarkeit zuzuführen.

Voraussetzung ist, dass die städtebauliche Planungsleistung und die sich daraus ergebenen weiteren Maßnahmen wie z.B. Artenschutzgutachten o.ä. direkt vom Eigentümer der Flurstücke an das Büro für Stadt und Dorfplanung, bsd, Herr Böhm aus Rostock beauftragt wird.

Die Gemeinde Mönchhagen übernimmt keine mit der städtebaulichen Überplanung der Grundstücke entstehenden Kosten.

Eine entsprechende Vereinbarung zwischen Gemeinde und Eigentümer wird bei dessen Zustimmung geschlossen.

Über die Vereinbarung wird ein gesonderter Beschluss gefasst.