Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Die Gemeindevertretung Mönchhagen beschließt die Zustimmung zur Erschließungsplanung des noch nicht erschlossenen Teiles des B – Planes 3.1 „Am Dorfpark“. Wesentliche Merkmale der Erschließung sind der Bau der Straße in einer Breite von 4,75 m bzw. 5,50 m in grauem Betonpflaster(Gesamtstraßenaufbau von 60 cm), die Entstehung eines Bankettbereiches, der Gehwegbau in einer Breite von 1,50 m in bräunlichem Pflaster sowie die dann zu querenden Auffahrten und Parkflächen im Gehweg – und Bankettbereich. In der Straße „Unterdorf“ am nördlichen Fahrbahnrand entsteht ein Regenrückhaltebecken mit Aufstell – und Bewegungsfläche für die Feuerwehr, welches gleichzeitig als Löschwasserbecken dient. Für die Löschwasserbereitstellung sind zusätzlich 2 Hydranten, jeweils ein Hydrant an der Kreuzung Schlehenweg und ein Hydrant an der Kreuzung Hallerbuschweg, zu bauen. Eine dementsprechende Abstimmung hat im Vorfeld der Realisierung mit der EURAWSSER Nord zu erfolgen. Die Anbindung von Regen -, Schmutz – und Trinkwasserleitungen im gesamten Erschließungsgebiet an das bestehende Netz der EURAWASSER Nord GmbH und die Bewirtschaftung vom WWAV ist vorgesehen. Das gesamte Baugebiet ist erschlossen herzurichten, d. h. sämtliche Leitungen und auch Anschlüsse der jeweiligen Versorgungsträger müssen anliegen. Eine neue Straßenbeleuchtung wird gebaut, die Leuchtenstandorte sind fest gelegt, Der Leuchtentyp wird separat von der Gemeinde Mönchhagen bestimmt. Um das anfallende Oberflächenwasser vom Acker aufzufangen, soll ein Fanggraben errichtet werden.

Neben dem Regenrückhaltebecken ist ein Grasweg für die Verlegung einer Schlauchleitung vorzusehen.

Der Erschließungsträger darf erst mit der Bauausführung beginnen, wenn die unbefristete Bankbürgschaft in Höhe der Gesamterschließungskosten von ca. netto 600.000 € im Amt Rostocker Heide für die Gemeinde Mönchhagen hinterlegt ist.